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Freitagsfrage: Wer muss die Finanztransaktionssteuer bezahlen?

Seitdem Finanzminister Olaf Scholz seinen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer aus dem Hut gezaubert hat, prasselt viel Kritik von allen Seiten auf ihn ein. Zu Recht. Was aber erwartet uns Anleger konkret bei dieser neuen Zwangsabgabe?

Dass die Kritik am „Vorschlag für einen Richtlinientext“, der für die nur zehn voraussichtlich teilnehmenden EU-Staaten gelten soll, zu einer reinen Aktiensteuer vornehmlich für Privatanleger verkommen ist, hat finanzjournalisten.de schon häufig thematisiert, zuletzt vor einem Jahr. Deshalb hier die bislang bekannten Fakten des Vorschlags von Scholz:

– Die Steuer soll sich am Beispiel der französischen Finanztransaktionssteuer orientieren. Sie wurde 2012 eingeführt und gilt nur für Aktien von großen Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Börsenkapitalsierung.
– Entsprechend schlägt Scholz vor, Aktienkäufe von börsennotierten Unternehmen zu besteuern, die ihren Hauptsitz im Inland haben und deren Börsenwert eine Milliarde Euro übersteigt. Aktuell sind das allein in Deutschland 145 Unternehmen.
– In Frankreich wird jeweils zum Stichtag 1. Dezember festgelegt, welche Aktien der Finanztransaktionssteuer unterliegen. Ähnlich dürfte das auch EU-weit geschehen.
– Nicht nur die Aktien dieser Unternehmen werden besteuert, sondern auch Hinterlegungsscheine, die im Ausland ausgegeben worden sind, also vor allem ADRs.
– Der Steuersatz soll 0,2% betragen. Das unterscheidet den Vorschlag von der französischen Steuer, die 0,3% beträgt.
– Ausgenommen werden sollen Neuemissionen sowie Finanzinstitute, die Marktpflege betreiben.
– Ob Produkte für die Altersvorsorge und wenn ja welche ausgenommen werden, soll jedes  teilnehmende Land für sich entscheiden. Ohne Ausnahmeregeln würden auch Fonds, ETF, Pensionskassen oder Versicherungen die Abgabe zahlen müssen – und damit indirekt praktisch jeder Anleger.
– Die Steuer soll 2021 eingeführt werden und in Deutschland einen Teil der Grundrente finanzieren.

Laut Scholz wird durch die Aktiensteuer „der Finanzsektor stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens“ beteiligt. Das ist aber eine ziemlich unverfrorene „Halbwahrheit“. Denn es wird überwiegend nicht den Finanzsektor treffen, sondern dessen Kunden. Die angepeilten 0,2% werden natürlich von den Banken weiterbelastet. Und hier haben die Privatanleger kaum Möglichkeiten, der Steuer zu entgehen – anders als Institutionelle Anleger, die stark mit Derivaten und sonstigen Konstruktionen arbeiten können. Bei Banken und Händlern wird zudem in Frankreich nur die Differenz zwischen Käufen und Verkäufen versteuert – da aber Hochfrequenzhändler und andere Händler Aktien in der Regel nur für extrem kurze Zeit halten und dann wieder verkaufen, zahlen sie dort nur unterproportional Aktiensteuer.

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