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Vorabpauschale für 2020 fällt mini aus

Da hat der Fiskus ja noch mal Glück gehabt. Der für die Höhe der Vorabpauschale bei thesaurierenden Investmentfonds maßgebliche Zins war zum Jahresbeginn 2020 gerade noch haarscharf im positiven Bereich. Das sollten Anleger dazu wissen.

Gerade mal magere 0,07 Prozent betrug der für die Berechung der Vorabpauschale maßgebliche Zins der Bundesbank am 2. Januar 2020 – ein Wert, der übrigens seither in diesem Jahr nicht mehr erreicht wurde, zumeist notierte der Zins 2020 bislang sogar im Minusbereich. Da die Vorabpauschale 70 Prozent dieses Werts beträgt, beläuft sie sich auf mickrige 0,049 Prozent für 2020.

Zur Erinnerung: Die Vorapauschale wurde mit der Fondssteuerreform 2018 eingeführt, damit auch Anleger, die ihr Geld in thesaurierende (also die Erträge sofort wieder anlegende) Fonds und ETF während der Haltedauer sicher Erträge versteuern. Die Höhe der Vorabpauschale ist seit es sie gibt im Sinkflug – so wie
das Zinsniveau. Daran ist die Vorabpauschale nämlich gekoppelt.  Für
2018 betrug die Vorabpauschale  noch 0,609 Prozent, für 2019 schon nur
noch 0,364 Prozent. Die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale 2019 wurde Anlegern Anfang 2020 einbehalten, die für 2020 folgt dann Anfang 2021.

Wer genau erfahren möchte, wie sich die Vorabpauschale ergibt und was es damit auf sich hat, findet zur Berechnung der Vorabpauschale Infos hier im Blog. Details zu Fondsbesteuerung erfahren Sie auch in unserem Buch, dem Bestseller „Anlegen mit ETF“, erschienen bei der Stiftung Warentest.

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AbgeltungsteuerFonds
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