Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » ETF » Was ist die Vorabpauschale und wie wird sie berechnet?

Was ist die Vorabpauschale und wie wird sie berechnet?

Anfang 2018 wurde die Besteuerung von aktiv gemanagten Fonds und ETF grundlegend geändert. Nun weiß man auch, wie die Vorabpauschale berechnet wird. Aber wofür muss man diese kennen?

Vorabpauschale sorgt für mehr Bequemlichkeit

Ohne hier nochmals auf alle Details der Fondssteuerreform von 2018 einzugehen: Ein Punkt der Reform bringt Anlegern auf jeden Fall einen Bequemlichkeitsvorteil – die Vorabpauschale. Sie wurde insbesondere deshalb eingeführt, damit der Fiskus auf jeden Fall auch bei thesaurierenden Auslands-Fonds jährlich Steuern kassieren kann. Sie greift also bei voll- oder teilweise thesaurierenden aktiv gemanagten Fonds und ETF, die Erträge also sofort wieder ins Fondsvermögen investieren. Zumindest ausländische thesaurierende Fonds waren bislang steuerlich sehr aufwändig zu händeln.

Inländische Depotbanken kümmern sich um Versteuerung

Das hat sich Anfang 2018 geändert: Jetzt sind sie vom steuerlichen Handling im Inlandsdepot den inländischen gleichgestellt. Seit Jahresbeginn 2018 kümmert sich Ihre inländische Depotbank nämlich bei inländischen wie ausländischen thesaurierenden Fonds komplett um die Versteuerung der laufenden Erträge. Denn jährlich wird die so genannte Vorabpauschale als fiktiver Ertrag von den Banken berechnet und darauf Abgeltungssteuer einbehalten. Je nach Fonds-Typ wird hierbei noch die jeweilige Teilfreistellung berücksichtigt.

Teilfreistellungen sind zu berücksichtigen

Wir erinnern uns: Wie hoch die Teilfreistellungen sind, hängt von der Art des Fonds ab:
– bei Aktienfonds (mit mehr als 50 Prozent Aktien im Depot) werden 30 Prozent
der Ausschüttungen von der Abgeltungsteuer freigestellt,

– bei offenen Immobilienfonds mit Schwerpunkt  Deutschland beträgt der Satz 60 Prozent.

– bei Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent sind es 15 Prozent.

Doch was hat man als Privatanleger mit einem Inlandsdepot jetzt von der Vorabpauschale?  Da Sie künftig Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale abgezogen bekommen, müssen Sie seit dem Steuerjahr 2018 nicht mehr jährlich die Erträge von thesaurierenden Fonds und ETF mühselig in Ihrer Steuererklärung aufdröseln. Eine klare Vereinfachung.

So geht die Berechnung der Vorabpauschale genau

Die Berechnung der Pauschale ist nicht ganz trivial. Wenn Sie es genau wissen wollen, gibt es die nötigen Infos auf der Website des Fondsverbands BVI. Dort erläutert eine Broschüre die Details:

Die Höhe der Vorabpauschale bestimmt sich nach dem Wert des Fondsanteils am Jahresanfang multipliziert mit 70 Prozent des jährlich amtlich veröffentlichten Basiszinssatz. Dieser Basiszins wird durch die Deutsche Bundesbank anhand der Durchschnittsverzinsung öffentlicher Anleihen ermittelt. Das Bundesfinanzministerium hat diesen Basiszins Anfang 2023 gerade wieder bekanntgegeben: Für 2023 beträgt er  2,55 Prozent.

Und so lautet die Formel für die Ermittlung der steuerpflichtigen Vorabpauschale:
Rücknahmepreis des Fondsanteils zum Jahresanfang x 70 Prozent des Basiszinssatzes laut Bundesbank
= Basisertrag, abzüglich etwaiger Ausschüttungen = Vorabpauschale

Für 2023 beträgt die Vorabpauschale daher 1,785 Prozent (70 Prozent von 2,55 Prozent). Fällig wird die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale aber erst Anfang 2024.

 

Weitere Beiträge
0 Kommentare

Kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis zum Datenschutz

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team