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Verluste aus Termingeschäften zu verrechnen wird schwerer

Auf den letzten Drücker hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 auf den Weg gebracht. Es sieht wichtige Änderungen für Kapitalanleger vor, die Verluste aus Termingeschäften erleiden und sie steuerlich verrechnen möchten.

Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften bleibt kompliziert

Was für ein Börsenjahr! Auf den Corona-Crash im Frühjahr folgte die rapide Erholung. Doch wer in diesem Ab und Auf auf dem falschen Fuß erwischt wurde, hat womöglich auch ein paar Verluste erzielt. Und die möchte man als Anleger bekanntlich gerne mit Gewinnen verrechnen. Aber die Verrechnung von Verlusten ist kompliziert – und für Anleger, die Termingeschäften tätigen, nochmals umständlicher geworden. Immerhin hatte der Bundesgesetzgeber auf den allerletzten Drücker noch ein Einsehen. Er hat zumindest die Beträge für die Verrechnung von Verlusten noch einmal angepasst. Aber die Regelung bleibt kompliziert und wirft Anlegern Knüppel zwischen die Beine. Aber der Reihe nach:

Neue Regeln beschlossen

Ab 2021 gelten neue Regeln für die Verlustverrechnung, wenn Anleger Verluste aus Termingeschäften und Stillhaltergeschäften erzielen. Verluste dürfen dann nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung also noch ein neuen Verlustverrechnungskreis geschaffen. Bisher gibt es bereits eigene Verlustverrechnungskreise für sonstige Verluste, einen für Aktien und seit 2020 einen eigenen für Verluste aus der ganzen oder teilweise Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung. Das bedeutet zum Beispiel: Aktienverluste lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen – ob das tatsächlich rechtens ist, klärt immer noch der Bundesfinanzhof in einem anhängigen Verfahren (Az. VIII R 11/18). Verluste aus dem Verkauf von Investmentfonds können dagegen auch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Komplizierte Hürden für die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften

Und es gibt noch eine Hürde: Während Verluste aus Fonds oder Aktien und Anleihen laufend von den inländischen Depotbanken mit Gewinnen verrechnet werden, gilt bei den Verlusten aus Termin- und Stillhaltergeschäften sowie bei Verlusten aus Kapitalforderungen eine Erschwernis. Sie werden nicht von den Depotbanken automatisch verrechnet. Das müssen Anleger selbst über die eigene Steuererklärung vornehmen. Überdies müssen sie sich auch noch für 2020 und 2021 die Unterlagen dazu selbst zusammensuchen. Denn erst die Steuerbescheinigungen, die die Banken ab 2022 ausstellen, weisen diese Verluste aus, wie ein Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium zeigt (Dok. 2020/1162395 vom 11.11.2020).

Aber damit nicht genug, es wird noch ein bißchen komplizierter: Nur bei den Verrechnungskreisen für sonstige Verlusten und Verlusten aus Aktienverkäufen sind die Verrechnungsmöglichkeiten betragsmäßig nicht beschränkt. Wer dagegen mit Termingeschäften oder auch mit Kapitalforderungen Miese gemacht hat, sollte nach gegenwärtiger Gesetzeslage pro Jahr nur 10 000 Euro an Miesen verrechnen dürfen. Hat ein Anleger mehr verloren, darf er diese Verluste erst im Folgejahr verrechnen.

Jahressteuergesetz verbessert die Lage – aber nur wenig

In allerletzter Minute hatte der Gesetzgeber zumindest ein bißchen Mitleid. Der Bundestagsfinanzausschuss wollte die Grenze von 10 000 Euro eigentlich wieder abgeschafft sehen. Doch so weit kam es nicht. Man einigte sich darauf, die Grenze von 10 000 Euro auf 20 000 Euro hochzusetzen. So hat es der Bundestag in mit dem am 16. Dezember verabschiedeten Jahressteuergesetz beschlossen. Dieser neue Wert von 20 000 Euro soll rückwirkend auch auf Totalverluste aus Kapitalforderungen Anwendung finden, die Anleger 2020 erzielen.

Ein Beispiel zeigt, wie ungünstig sich die Verrechnung von Verlusten auswirken kann

Dennoch können sich die Regeln weiter negativ auswirken, wie das folgende Beispiel zeigt:

Erzielt ein Anleger mit einem Optionsgeschäft künftig einen Gewinn von 30 000 Euro, hat aber mit einem anderen Geschäft Pech und verliert dieselbe Summe, ist sein wirtschaftlicher Schaden zwar eigentlich gleich Null. Aber nach der neuen Regelung muss er auf 10000 Euro des Gewinns künftig Abgeltungsteuer zahlen, weil er nur Verluste bis 20 000 Euro im selben Jahr gegenrechnen darf. Das hat unter Umständen gravierende Auswirkungen auf seine Liquidität – und macht überdies eine Menge Arbeit in der Steuererklärung.

Wie war das doch gleich? Durch die Abgeltungsteuer sollte die Besteuerung von Kapitalanlagen eigentlich auch einfacher werden. Davon kann keine Rede sein.

 

Foto: Deutsche Börse AG – Bildpool Börse Frankfurt – Parkett IHK Frankfurt – Oktober 2014

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11 Kommentare
  1. Die Presse hat ja eigentlich grossen Einfluß auf die Politik. Das hat man bei dieser Derivatesteuer nicht gesehen. Es gab nur wenige Berichte, fast immer so freundlich wie Ihrer geschrieben.

    Sie haben es leider versäumt, den Verursacher der „Verbotssteuer“ zu benennen. Es ist Lothr Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD. Es ist mir unerklärlich, warum der Mann in der Presse nicht vorkommt und es keine Recherchen zu ihm gab.

    Es gibt keinerlei rechtliche Begründung für § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Was genannt wird, sind Phrasen (Anlegerschutz, Steuervolumen o.ä.). Der wahre Grund ist Hass auf das Trading, eigentlich auf die gesamte Börse. Herr Binding würde es Ihnen bestätigen, Sie müssen ihn zur gründlich dazu befragen.

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    • Ich weiß nicht, wie Sie zu Ihrem Urteil kommen, dass mein Artikel freundlich geschrieben sei. Er schildert die Lage – und was es für Anleger bedeutet. Bashing von Einzelpersonen überlasse ich anderen.

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      • Ich wollte Sie nicht kränken. Ich beobachte die Lage jetzt seit 12 Monaten sehr intensiv. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG ist ein ganz klarer Verfassungsbruch. Das schreiben Sie halt nicht.

        Dass Lothar Binding der Erfinder der Regelung ist, ist über das Jahr hinweg deutlich geworden, insbesondere durch seine eigenen Aussagen auf Abgeordnetenwatch. Es gab aber genug andere Indizien. Und er war nie bereit, einen triftigen Grund für die Regelung zu nennen, es kamen immer nur Phrasen.

        Was mir eben fehlt, ist tiefgängige Recherche. So etwas, was der Spiegel mal früher gemacht hat, aber heute aus „Haltungsgründen“ nicht mehr macht.

        Nur mal für einen schnellen Überblick empfehle ich folgende Seite, gibt aber noch viele andere Quellen:

        boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anleger-gesetz-besteuert-verluste

        Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie eine Tiefenrecherche starten würden. Sie könnten hier einen riesigen Skandal aufdecken, der durchaus zu einem neuen Untersuchungsausschuss führen könnte.

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  2. Es handelt sich hier um ein Gesetz (§20 Absatz 6 Satz 5), dass wohl im höchsten Maße verfassungswidrig ist, auf jeden Fall besagt es zum ersten Mal in der deutschen Steuergeschichte, dass Steuersätze über 100% und sogar weit über 1000% möglich sind.
    Ihr Artikel ist sehr gut, sachlich korrekt und informativ! Für diesen Skandal sind dann jedoch manchmal harmlos erscheinende Phrasen wie „Der Handel von Termingeschäften wird erschwert“ etc. oder wie in anderen Publikationen zu finden „Es wurde nachgebessert bei der Verlustverrechnungsbeschränkung“ wegen der den Anlegern verhöhnenden Erhöhung von 10k auf 20k mehr als verwunderlich. Auch im Hinblick darauf, dass praktisch die gesamte Fachliteratur eine Verfassungskonformität nahezu ausschließt. Gewinne und Verluste sind bei Termingeschäften untrennbar miteinander verbunden. Es handelt sich bei den 20k anrechenbaren Verlusten nicht um einen saldierten Verlust, sondern um die Summe aller Einzelgeschäfte, die im Verlust endeten.
    Bei 400,000,01€ Gewinn und 400.000€ Verlust sind also auf 1 Cent! Gewinn 106.400€! Kapitalertragssteuer inkl. Kirchensteuer fällig. Berechnen sie hier bitte den Steuersatz und verstehen Sie bitte eine gewisse Verwunderung bei Betroffenen und potentiell Betroffenen, wenn über dieses Gesetz nicht mit der vermutlich erforderlichen Schärfe berichtet wird. Aber auch gerade nicht Betroffene sollten sich über eine solche Steuerungerechtigkeit empören. Dies würde jeder in angemessner Weise tun, wenn er/Sie in Zukunft in seinem Bereich betroffen wird. Jeder Freiberufler / Selbständige / Arbeitgeber würde es auch nicht verstehen, wenn er nur die Einnahmen versteuern müsste, aber nicht die Ausgaben gegenrechnen kann oder nur in einer solch begrenzten Höhe, die bei wirtschaftlich sinnvollem Vorgehen ruckzuck erreicht ist. Und bei Termingeschäften ist dies nun einmal der Fall. Bei Optionsstrategien, die sich als nachhaltig erwiesen haben (oft ist es halt so, dass bei 10.050€ Gewinn in der Gegenrichtung unweigerlich 10.000€ Verlust auftreten, es handelt sich aber „nur“ im Endeffekt um 50€.), der Absicherung eines größeren und auch schon kleinen Depots bei höherer Volatilität, etc. etc.. Alles, was vorher sinnoll und überwiegend risikominimierend war, ist nun ruinös unter diesem Gesetz (Eine konservative Vorgehensweise ist! in Zukunft ruinös, nicht nur sie könnte ruinös sein, denn Märkte werden immer schwanken und gerade hierfür sind die Optionen ja da, so dass sie wirtschaftlich sinnvoll in volatilen Märkten eingesetz werden können. Es gibt ja in der westlichen Hemisphäre auch kein Land, dass diesen Sinn bezweifelt. Und in den USA setzen gerade Rentner viel Optionen ein, um sich entweder zu den der die Rente ausmachenden Aktienbeständen z.B. durch den Verkauf von gedeckten Calls oder Cashsecured Puts ein Zusatzeinkommen zu generieren bzw. ihre Rente gegen Marktrisiken abzusichern)). Ausgerechnet alle risikominimierenden, sinnvollen Strategien in einem Nullzinsumfeld werden durch dieses Gesetz zunichte gemacht.
    Verstehen Sie bitte, dass durch den Titel „Verluste aus Termingeschäften zu verrechnen wird schwerer“ das erhebliche Ausmaß dieser Steuerregel, obwohl ganz bestimmt sehr gut gemeint, in meinen Augen nicht erkennbar werden lässt, ohne aber wie gesagt, einen Vorwurf machen zu wollen. Im Gegenteil, die Thematik ist halt von außen schwer zu verstehen. Aber sagen Sie einem funktionierenden Betrieb, in Zukunft können Sie nur 20.000€ an Ausgaben mit Einnahmen verrechnen und dann urteilt jemand, es wäre jetzt schwieriger, diesen Betrieb zu führen. Es ist unmöglich! Aber der Vergleich hinkt. Wie oben angeführt, ist bei Termingeschäften und dort gerade bei gegenläufigen Positionen dieser Verlust oft noch viel schneller eingetreten, aber eben auch der Gewinn. Es geht hier nur darum, dass die eine Seite etwas (oder in einem sehr günstigen Fall ordentlich mehr) gewinnt, als die andere verliert. Aber durch diese Steueränderung ist man nun nach Steuern zu 99% immer im Verlust.

    Ich danke Ihnen aber sehr, dass Sie über das Thema sachlich korrekt informiert haben (und im Inhalt schon schärfer waren, als z.B. die Wirtschaftswoche und da hat man wirklich das Gefühl, das einer vom anderen abschreibt) und kann es vollkommen verstehen, wenn man selber keine Optionen im Depot einsetzt, dass es schwierig nachzuvollziehen ist, was dieses Gesetz wirklich in der Praxis bedeutet.
    Zunächst einmal (falls nicht wie durch ein Wunder doch noch Vernunft einkehrt und diesen leider nur die Privaten betreffenden Populismus „Hauptsache gegen Börse“ Einhalt geboten wird, auch wenn es jetzt nach der Verabschiedung des JSTG2020 viel schwieriger wird, dies zu korrigieren) werden Optionstrader ins Ausland ziehen müssen, die inländischen Broker werden herbe Umsatzverluste hinnehmen, es werden auch Arbeitsplätze verloren gehen, ja nach Ausgestaltung der zukünftigen Definition von „Termingeschäften“ mehr oder weniger. Im Ausland wundern sich diejeinigen, die Kenntnis davon gewonnen haben, dass in dem steuerlich so komplizierten Deutschland nun auch Steuersätze von weit über 100% erhoben werden können etc. etc.

    Interessant sind auch die so geannten „Mehrheiten“ für dieses Gesetz:
    Die FDP hat einen Streichungsantrag für §20 Absatz 6 Satz 5 eingereicht, so wie es auch vom Finanzausschuss des Bundesrates empfohlen wurde (Beschluss JSTG2020 – Drucksache 503-20(B) ) und diese Empfehlung der Bundesrat in der Abstimmung vom 09.10.2020 bestätigte. Dieser Streichungsantrag der FDP wurde am 16.12.2020 von FDP und AFD befürwortet. Die Grünen und Die Linke enthielten sich! SPD und CDU waren dagegen.
    Ließt man aber die Stellungnahmen der CDU, so ist nahezu überall zu lesen, dass diese auch einer Streichnung zu gestimmt hätten, aber „aufgrund des Koalitionsprinzips“ mussten sie dagegen stimmen. Auch wollte die CDU das Inkrattreten des Gesetzes zumindest auf 2022 verschieben, aber „es war mit der SPD nicht zu machen“. So kam die Mehrheit zustande, genauso wie beim Zustandekommen des Gesetzes im Dezember 2019, als es wirklich kaum jemand mitbekommen hat. Dies ist nun aufgrund des Inkrafttretens ab 0101.2021 anders und es würde mich freuen, wenn Sie dieses Thema noch einmal aufgreifen oder / und diese Fakten weitergeben.
    Angesichts einer Nullzinspolitik wohl auch über eine lange Zeit hinaus, wäre es für alle Bürger sinnvoll, sich über den Terminmarkt einen nahezu risikolosen Zins zu basteln. Dies ist keine Zauberei, sondern Mathemathik und es bedarf einer gewissen Beschäftigung mit dem Thema. Aber eine Steuergerechtigkeit in der Form, dass nur Steuern auf einen saldierten Gewinn gefordert werden, so wie es überall in der Welt der Normalfall ist, muss dabei natürlich Grundvoraussetzung sein. Und dieses verfassungsmäßig festgelegte Recht darf nicht von einzelnen Personen einer fast schon Randgruppenpartei wie die SPD im Rahmen einer an „Erpressung“ grenzenden Vorgehensweise innerhalb der Koalition (denn die SPD wollte bei Nichtberücksichtigung ihrer Interesse, „Zockern“ – so wie ein sich Initiator des Gesetzes nennender Politiker Risikominimierung öffentlich bezeichnet – Einhalt zu gebieten, andere „wichtigere“ Gesetze blockieren) verletzt werden.

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    • Danke für Ihren ausführlichen, wohl begründeten Kommentar.

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      • Der normale Wahnsinn,
        ich arbeite mit Vanilla Optionen bei IG Markets.
        Seit 1.1.21 werden mir tatsächlich keine Verlust gegengerechnet.
        Das hat zur Folge, dass mein eingesetztes Kapital von 90.000,- auf 20.000,- gesunken ist,
        aber gleichzeitig 70.000 ,- Steuern abgeführt wurden !!!
        Um auf ein ausgeglichenes Ergebnis zu kommen muss ich nun erstmal 70.000,- pls ca. 20.000,-
        Steuern verdienen. Erst dann bin ich wieder bei meinem Einstand. mit anderen Worten : ich muss fast 400 % verdienen um ein ausgeglichenes Depot zu haben.

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    • Dies ist der erste Kommentar, den ich dazu lese, der das Ausmaß der Thematik realitätsnah auf den Punkt bringt. Mein Kompliment dafür!
      In der Tat ist es mir auch ein Rätsel, warum sich fachlich eigentlich involvierte Organisationen so schwer tun, mit einfachen Beispielen wie hier, die Absurdität dieser Regelung klar darzustellen. Es geht hier nicht um eine Schlechterstellung von Anlegern. Es geht um deren Bekämpfung aus ideologischen Gründen und nein, das ist nicht übertrieben. Die schreiende Antilogik und Ungerechtigkeit dieses Gesetzes lassen leider keine andere Interpretation zu.
      Ich hätte es in Deutschland nie für möglich gehalten, dass solch eine offensichtliche Idiotie dermaßen trotzig und willkürlich durchgesetzt werden kann, noch dazu unter klarer Manipulation verfassungsgemäßer Gesetzgebungsverfahren. Das stimmt wirklich mehr als nachdenklich nicht nur für das Steuerrecht in Zukunft.
      Ich wünschte, die SPD würde allein für die Art und Weise in diesem Vorgehen bei der nächsten Wahl an der 5% Hürde scheitern. Auf einem guten Weg dahin sind sie ja bereits.

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  3. Auf die steuerliche Ungleichbehandlung sollte noch hingewiesen werden. Alle steuerlich gleichen Sachverhalte müssen gleich behandelt werden. Es ist dem Gesetzgeber nicht erlaubt, bestimmte Einkunftsformen zu diskriminieren.
    Man stelle sich mal den entstehenden Aufstand vor, wenn das Gesetz für alle gelten würde. D.h. bei normalen Unternehmern würde man die Ausgaben auf 20k Euro begrenzen, die gegen Einnahmen verrechnet werden dürfen. Oder bei Vermietern. Sind steuerlich alles die gleichen Sachverhalte, nämlich Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben.

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  4. Es gibt neue Ideen oder Hinweise, warum § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG eingeführt worden sein könnte. Sie hängen auch mit dem Gamestop-Skandal zusammen. Ich hoffe, Sie werden darüber berichten.

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  5. Das Problem mit dem Steuerreporting bei Optionen habe ich auch. Unter anderem muss der Kontoauszug vom Broker (Interactive Broker) zur korrekten Steuerermittlung ja korrigiert werden, da Gewinne und Verluste nicht einfach verrechnet werden dürfen. Außerdem müssen die Wechselkurse auch beachtet werden. Wer sich mit der Thematik schon mal befassen musste, hat sicher selbst schon eigene Erfahrungen gemacht, wie aufwändig und kompliziert das ist, insbesondere wenn das Finanzamt Rückfragen stellt.
    Ich habe mich aus diesem Grund dieses Jahr mit zwei Kumpels zusammengetan und wir arbeiten zu dritt an einem „Portfolio Optimizer“, der das Steuerreporting für Optionenhändler übernimmt. Wir haben gedacht, wir entwickeln eine Steueraufbereitung für die Optionsgeschäfte und lösen damit das komplizierte Steuerreporting in Deutschland.
    Mittelfristig möchten wir außerdem Visualisierungen und Analysemöglichkeiten für den Optionshandel mit anbieten, um dem Trader bei der Entwicklung neuer Strategien fundierte Daten an die Hand geben zu können. Schaut es euch bei Interesse gerne mal an.
    Hier der Link: portfolio-optimizer.net

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    • Hallo Tobias,
      könnt ihr noch Unterstützung gebrauchen? Ich habe mich gerade auf eurer Homepage als Betatester registriert, melde Dich bei Bedarf 🙂
      Viele Grüße
      Walther

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