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Geld, Depot & Riester – gezielt im Dezember steuern

Schon klar, eigentlich hat man im Dezember anderes zu tun, als sich um seine Finanzen zu kümmern. Doch es kann sich lohnen, die „staade Zeit“ nicht nur fürs Geschenke-Besorgen zu nutzen.
Noch im Dezember sollte man etwas Zeit für Geld, Depot und Riester-Vertrag verwenden. Hier die wichtigsten Tipps: 

1) Freisteller überprüft?
Bankkunden mit mehreren Bankverbindungen sollten noch im Dezember ihre Freistellungsaufträge checken. Eventuell hat sich die Ertragslage auf Konten und Depots geändert – bei einer Bank, der man einen hohen Freistellungsauftrag erteilt hat, kam weniger an Erträgen an als gedacht, bei der anderen Bank dagegen mehr? Dann ist es sinnvoll, die Freisteller noch anzupassen und neu aufzuteilen. Wichtig: Seit 2016 darf die Bank den Abzug nur noch vornehmen, wenn Sie ihr die Steuer-Identifikationsnummer mitteilen.

2) Verlustbescheinigung beantragt?

Führen Sie Konten oder Depots bei verschiedenen Banken und waren Sie 2017 auf einem davon nicht so erfolgreich? Um den Verlust beim einen Institut mit positiven Erträgen beim anderen verrechnen zu können, brauchen Sie eine Verluststeuerbescheinigung. Die gibt es nicht automatisch, sondern muss bis spätestens 15. Dezember 2017 beantragt werden. Die bankübergreifende Verlustverrechnung funktioniert aber nur über die Steuererklärung. Anders läuft es wenn Sie den Termin versäumen. Dann trägt Ihre Bank den Verlust automatisch ins Jahr 2018 vor und verrechnet ihn mit Erträgen im nächsten Jahr. Verrechenbare Erträge aus 2018 gleicht sie dann automatisch mit dem Vorjahresminus aus.

3) Angst vor neuer Fondssteuer? 
Jetzt bloß
nicht hektisch werden!! Zwar wird die Fondsbesteuerung in Deutschland ab
2018 neu geregelt, aber das ist kein Grund für Verkäufe noch 2017.
Wichtig unter anderem: Die komplette Steuerfreiheit für Gewinne aus
Altfondsanteilen aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer entfällt. Gewinne
aus Altfonds, die ab 2018 anfallen (und NUR solche!!) unterliegen
künftig dann der Abgeltungsteuer, wenn man einen neuen Freibetrag von
100 000 Euro pro Anleger ausgeschöpft hat. Das kann bei
Otto-Normalanleger aber ziemlich lange dauern! Daher Geduld! Fonds nur
verkaufen, wenn sie nichts mehr taugen, aber nicht aus steuerlichen
Gründen.

4) Bei Riester alles paletti? 
Riester-Sparer sollten vor Jahresende sichergehen, dass ihre Einzahlungen ausreichen, um die volle Förderung zu erhalten (ggf. zuzüglich Kinderzulagen). Mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens müssen dafür dem Vertrag gutgeschrieben werden. Im Dezember lässt sich Versäumtes noch nachholen.

Wichtig: Haben Sie auch in den Vorjahren die Zulagen beantragt? Die zahlt Vater Staat nämlich nicht automatisch. Noch bis zum Ende Dezember 2017 dürfen Sie die Zulagenanträge für die Jahre 2015 und 2016 stellen. Besser ist es, gleich einen Dauerzulagenantrag zu stellen, dann muss man sich nicht Jahr für Jahr damit beschäftigen.

5) Immokredit schneller abzahlen? 
Wenn Sie bei Ihrem Immobilienkredit eine Sondertilgung vereinbart haben, und Sie haben trotz Geschenke-Sause noch Geld übrig, dann können Sie im Dezember noch eine Sondertilgung leisten. Denn ersparte Kreditzinsen sind eine deutlich bessere Geldanlage als die – derzeit de facto nicht vorhandenen – Anlagezinsen. In der Regel darf man einmal im Jahr eine Sondertilgung leisten.

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