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Welche Fristen bei Hauptversammlungen sind wichtig?

Daimler eröffnet in diesem Jahr den Reigen der Hauptversammlungen bei den DAX-Gesellschaften mit regulärem Geschäftsjahr. Wegen Corona findet die Hauptversammlung aber ausschließlich virtuell statt – ohne Aktionäre vor Ort, sondern nur an den Rechnern daheim. Das wird auch bei den meisten anderen großen Gesellschaften im Frühjahr 2021 der Fall sein, wie schon im Vorjahr. Doch alle Jahre wieder stellen sich Anlegern Fragen zu den wichtigsten Fristen bei Hauptversammlungen: Wann muss ich eine Aktie besitzen, um zur Hauptversammlung zu dürfen, egal ob in Präsenz oder virtuell – und wann bekomme ich eigentlich die Dividende gutgeschrieben? Rund ums Thema Hauptversammlung sind einige Fristen von Bedeutung, die Sie als Anleger kennen sollten. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Grundsatz-Regeln:

Wann muss ich mich als Aktionär anmelden – welche Fristen bei Hauptversammlungen gelten?

Mindestens sechs Tage vor dem Treffen müssen sich Aktionäre zur Teilnahme anmelden, per Satzung sind auch kürzere Fristen bei Hauptversammlungen möglich.

Wann bekomme ich eigentlich die Einladung?

Die Hauptversammlung hat eine Gesellschaft mindestens 30 Tage vorher einzuberufen, hinzu kommen noch die sechs Tage für die Anmeldung der Aktionäre. Kurz darauf muss die Gesellschaft auf ihrer Internetseite den Inhalt der Einberufung und weitere wichtige Dokumente und Infos bereitstellen.

Wer darf an der Hauptversammlung teilnehmen?

Hierfür ist entscheidend, welche Aktiengattung eine Gesellschaft begeben hat. Hat eine Gesellschaft Inhaberaktien, darf zur Hauptversammlung kommen und abstimmen, wer 21 Tage vor dem Treffen Aktionär ist. Die Depotbanken informieren die Gesellschaften darüber, wer die Anteile zum Stichtag besitzt. Selbst wenn Anleger danach ihre Aktien verkaufen, haben sie das Stimmrecht. Bei Gesellschaften mit Namensaktien ist teilnahmeberechtigt, wer zum Stichtag (meist letzter Anmeldetag) im Aktienregister steht.

Wer kassiert die Dividende? 

Die Dividende darf einstreichen, wer die Aktie spätestens am Tag der Hauptversammlung gekauft hat. Stimmrecht auf der Hauptversammlung und Dividendenberechtigung können also voneinander abweichen.

Wann bekomme ich die Dividende ausgezahlt? 

Früher gab es die Dividende bereits am Tag nach der Hauptversammlung. Seit der Dividendensaison 2017 ist die Ausschüttung erst drei Geschäftstage nach dem Aktionärstreffen fällig. Die Satzung der Gesellschaft kann sogar eine noch spätere Auszahlung vorsehen. Es kommt also darauf an.

 

 

 

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