Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Aktionäre bleiben zuhause und große Veranstaltungräume leer
Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Aktien & Börse » Digitale Hauptversammlungen 2021 – Zuhause statt in der Messehalle

Digitale Hauptversammlungen 2021 – Zuhause statt in der Messehalle

Corona machte letztes Jahr für Aktionäre vieles anders: Digitale Hauptversammlungen statt Präsenzveranstaltungen in großen Messehallen waren geboten. Statt Wiener Würstchen vom Buffett zu holen mussten sich Anleger ihren Imbiss selbst zubereiten. Und sie durften einsam vor ihrem Rechner essen und zuhören. Auch in diesem Frühjahr wird das bei den großen Publikumsgesellschaften wieder ähnlich ablaufen. Management, Aufsichtsrat und Notar sitzen in einer Art TV-Studio, die Anleger vor ihren Computern zuhause. Doch zum März ändern sich die Regeln für digitale Hauptversammlungen (HV) in einigen wichtigen Punkten. finanzjournalisten.de erläutert, was Sie als Privatanleger wissen müssen.

Digitale Hauptversammlungen 2021 mit wichtigen Änderungen im Detail

Dass digitale Hauptversammlungen 2020 überhaupt möglich wurden, dafür haben eilig geschaffene Gesetze sorgt. Genauer gesagt die gesetzlichen Regelungen zur  Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie aus dem Frühjahr 2020. Und Neuregelungen kurz vor Weihnachten 2020 schufen die Grundlage dafür, dass Unternehmen in puncto Hauptversammlung auch 2021 handlungsfähig sind – also Vorstände und Aufsichtsräte entlasten, Gewinnverwendungsbeschlüsse treffen können etc.

Aber für die HV-Saison 2021 greifen kleine, aber wichtige Änderungen, die Sie als Privatanleger kennen sollten: So mussten Anleger in der Saison 2020 ihre Fragen zur Tagesordnung bis zu zwei Tage vorher bei der Gesellschaft einreichen. Sie durften außerdem nicht erwarten, dass sie ihre Fragen überhaupt beantwortet bekamen. Und sie konnten keine Nachfragen während der laufenden HV stellen.

Fragerecht statt Fragemöglichkeit

Ab März 2021 wird aus der Fragemöglichkeit der Aktionäre zur Tagesordnung nun ein Fragerecht. Der Vorstand hat also keine Wahl mehr, ob er pünktlich eingereichte Anlegerfragen überhaupt beantwortet. Er muss das jetzt tun. Allerdings bleibt im Ermessen der Unternehmen, auf welche Weise sie die Fragen beantworten. Sie können zum Beispiel bei gleichgerichteten Fragen die Antworten bündeln oder sie antworten fünfmal dasselbe. Das finden viele Zuhörer natürlich ziemlich langweilig und dröge, und die Veranstaltung dauert länger.

Anleger müssen die Fragen jetzt nicht mehr spätestens zwei Tage vor der HV einreichen, sondern nur noch ein Tag vorher. Ob das als Fortschritt gilt, ist allerdings strittig. Denn Unternehmen haben dadurch weniger Zeit, die Antworten gut vorzubereiten. Anlegerschützer sind daher der Meinung, es wäre wichtiger, dass man auch während der laufenden digitalen Hauptversammlungen Nachfragen und Gegenanträge stellen könnte. Technisch wäre das schon möglich, aber ob Unternehmen das freiwillig umsetzen, ist derzeit offen.

Gegenanträge im Rahmen der „Fiktionslösung“ möglich

Eine wichtige Verbesserung im Sinne der Aktionäre gibt es aber noch. Ursprünglich waren Gegenanträge nach den Corona-Notregeln von 2020 gar nicht vorgesehen. Aber einige AGs handelten trotzdem aktionärsfreundlich. Denn Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die vor der HV ordnungsgemäß zugänglich gemacht wurden, galten als auf der HV gestellt. Die Unternehmen konnten sie daher inhaltlich auch behandeln. Das ganze nannte sich „Fiktionslösung“. Diese Fiktionslösung wurde inzwischen für die HV-Saison 2021 rechtlich verankert. Daher haben die Unternehmen nun auch eine Rechtsgrundlage, auf der sie Gegenanträge in digitalen Hauptversammlungen behandeln können.

Noch eine Neuerung gibt es in der HV-Saison 2021 unabhängig von Corona: Die börsennotierten Unternehmen haben neue Regeln zu beachten, was die Vorstandsgehälter anbetrifft. Die Anleger erhalten ein detailliertes Mitspracherecht. Alle vier Jahre beschließt die Hauptversammlung über das Vergütungssystem der Organe der Gesellschaft, das der Aufsichtsrat erarbeitet hat („Say on Pay“) – außerdem künftig jährlich über den detaillierten Vergütungsbericht, den die Gesellschaften vorlegen müssen. Diese Vergütungsberichte gibt es aber erstmals in der Saison 2022.

Sind digitale Hauptversammlungen das Modell der Zukunft?

Wie die HV-Saison 2022 ablaufen wird – ob wieder mit hunderten Aktionären in großen Hallen wie früher, rein digital oder als Hybrid-Veranstaltung, also Mischung aus beiden Welten, ist derzeit vollkommen offen. Die HV der Zukunft könnte sich durchaus mehr in Richtung einer Live-TV-Sendung bewegen – à la „Aktuelles Sportstudio“ sowohl mit Teilnehmern vor Ort als auch vor den Bildschirmen. Für internationale Aktionäre würde das die Möglichkeiten verbessern, auch über Landesgrenzen oder Kontinente hinweg problemlos an Hauptversammlungen teilzunehmen. Ohnehin haben sich für Anleger, die ihre Aktionärsrechte auch über Grenzen hinweg ausüben möchten, seit September 2020 innerhalb der EU die Möglichkeiten verbessert. Auch Live-Schaltungen zu Aktionären nach Hause oder ins Büro wären längst technisch machbar – sofern die Formate dann rechtlich und organisatorisch gut abgesichert sind.

Foto: Bild von THAM YUAN YUAN auf Pixabay

Weitere Beiträge
0 Kommentare

Kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis zum Datenschutz

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team