Sie haben Fonds im Depot, die Erträge nicht ausschütten sondern sofort wieder anlegen – im Fachjargon thesaurieren genannt? Wenn Sie die Fonds oder ETF schon länger halten, haben Sie am Jahresbeginn 2019 vielleicht schon einmal die so genannte Vorabpauschale gezahlt. Doch wie hoch dürfte sie denn 2020 ausfallen?
Zur Erinnerung: 2018 wurde die Fondsbesteuerung in Deutschland geändert. Anleger mit Depot im Inland, in dem thesaurierende Fonds oder ETF liegen, haben es seither mit diesem Fondstyp deutlich einfacher: Sie bekommen nun automatisch am Beginn eines neuen Jahres Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale
abgezogen. Früher mussten sie Jahr für Jahr die Erträge von thesaurierenden Fonds in ihrer Steuererklärung angeben – eine deutliche Vereinfachung der Lage also.
Die Höhe der Vorabpauschale ist seit zwei Jahren im Sinkflug – so wie das Zinsniveau. Daran ist die Vorabpauschale nämlich gekoppelt. Für 2018 betrug die Vorabpauschale noch 0,609 Prozent, für 2019 schon nur noch 0,364 Prozent. Gut möglich, dass sie 2020 nahezu Null oder Null betragen wird. Denn der Basiszins, der für ihre Berechnung relevant ist, ist seit dem Juli 2019 immer mehr in den Minusbereich gerutscht.
Übrigens Wer jetzt gehofft hätte, dank Minuszinsen könnten man bei der Vorabpauschale vielleicht sogar was herausbekommen, liegt leider falsch.
Wer es genau wissen will, findet zur Berechnung der Vorabpauschale Infos hier im Blog. Details zu Fondsbesteuerung finden Sie auch in unserem Bestseller „Anlegen mit ETF“, erschienen bei der Stiftung Warentest. Die Höhe der Vorabpauschale bestimmt sich nach dem Wert des Fondsanteils
am Jahresanfang multipliziert mit 70 Prozent des jährlich amtlich veröffentlichten Basiszinssatz. Dieser Basiszins wird durch die Deutsche Bundesbank anhand der Durchschnittsverzinsung öffentlicher Anleihen ermittelt – und die ist derzeit wie gesagt negativ.
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