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Französische Quellensteuern – Steuersatz runter, Frustpotenzial rauf

Klang eigentlich richtig gut: Zum Jahresanfang hatte Frankreich den Steuersatz für seine Quellensteuer auf Dividenden gesenkt – von bislang 30 Prozent auf 12,8 Prozent – mit dem erklärten Ziel, französische Unternehmen für ausländische Investoren attraktiver zu machen. Doch für deutsche Privatanleger geht der Schuss leider nach hinten los.

Denn die Steuersenkung kommt bei ihnen häufig gar nicht an.

Die Fakten: Von den bisher 30 Prozent Quellensteuern durften die deutschen Banken 15 Prozent auf die hiesige Abgeltungsteuer von 25 Prozent anrechnen; die übersteigenden weiteren 15 Prozent müssen sich Anleger beim französischen Fiskus per Antrag zurückholen. Das Verfahren ist leider kompliziert und teuer, da man den Antrag nicht ohne Hilfe der eigenen Depotbank und der Verwahrstelle Clearstream stellen kann. Daher lohnt es sich für Kleinanleger häufig finanziell gar nicht, den Aufwand zu betreiben. Sie hatten sie daher von der Steuersenkung erhofft, gar nichts mehr mit dem französischen Fiskus zu tun zu haben, weil der neue niedrigere Quellensteuersatz komplett auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden könnte. Doch weit gefehlt.

Das Problem: Trotz Steuersenkung führen die deutschen Depotbanken nach wie vor den den bisherigen Quellensteuersatz von 30 Prozent ab. Wie ausländische Dividenden abzurechnen sind, das legt für die deutschen Banken die Firma WM-Datenservice fest – ein externer Dienstleister mit Sitz in Frankfurt am Main. Dieser hat die französische Quellensteuersenkung für alle Banken zum 1. Juli umgesetzt – gemäß der zu diesem Termin neu veröffentlichten Liste des Bundeszentralamt für Steuern (BzSt), die wiederum rückwirkend per 1.1.2018 greift. Daher werden seit 1. Juli 2018 nun nur noch 12,8 und nicht mehr 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent abgerechnet.
Der Steuersatz von 12,8 Prozent gilt nämlich nur für Nicht-Franzosen. Die Wertpapier-Lagerstellen wie Clearstream wissen jedoch lediglich, bei welchen Banken französische Aktien in Kundendepots liegen. Sie wisssen aber nicht, wo der Anleger steuerpflichtig ist, dem das Depot gehört, daher bleibt es bei den 30 Prozent Abzug.

Künftig haben deutsche Anleger das zweifelhafte Vergnügen, sogar 17,2 Prozent Quellensteuer in Frankreich zurückzuholen, sofern es sich für sie überhaupt lohnt. Banken beklagen, dass der Fiskus den Steuersatz gesenkt hat, ohne das komplizierte Verfahren zu entschlacken.

Die Lösung: Anleger können bei ihren Banken nachfragen, ob sie Vorabbefreiungen für französische Dividendentitel anbieten. Das haben aber die meisten nicht im Angebot, da das Verfahren vielen deutschen Instituten als viel zu aufwändig im Handling ist.

Die Alternative lautet, bei französischen Dividendentiteln die hohe Quellensteuerbelastung gleich mit einzukalkulieren.

Zusatzärger: Der neue, niedrigere französische Steuersatz wurde eigentlich schon zum Jahreswechsel eingeführt, deutsche Anleger haben aber im ersten Halbjahr stets 15 Prozent Quellensteuer – und damit eigentlich zuviel – auf die deutsche Qellensteuer angerechnet bekommen. Sie haben nun das zweifelhafte Vergnügen, diese „Bevorzugung“ über die Steuererklärung für 2018 wieder zu revidieren.

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