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Verfassungsrichter räumen eine Hürde für die Börsen aus dem Weg

Für die meisten Experten war es schon lange so sicher wie das Amen in der Kirche: das Bundesverfassungsgericht (BVG) kann die Ratifizierung des Euro-Rettungsschirms ESM einfach nicht verbieten, weil eine national und international so existenzielle Weichenstellung von gewählten Politikern verantwortet werden muss und nicht von ernannten Richtern. Aber die Karsruher haben mit ihren Auflagen geschickt deutlich gemacht, dass die Politik künftig vorsichtiger sein muss in allen Euro-Fragen.

BVG-Präsident Andreas Voßkuhle hat auch in der Begründung hervorgehoben, dass das Gericht nicht über Sinn und Zweck des Euro-Rettungsfonds entscheiden könne. Und das wird es auch im Hauptsacheverfahren, das ja noch aussteht, nicht anders handhaben. Dann wird es auch zur Klage über den Kauf von Staatsanleihen der Krisenländer durch die EZB ein Urteil geben. Und auch hier dürfte nach dem heutigen Tenor klar sein, dass die Richter zwar eventuell Auflagen machen, aber die EZB-Entscheidung im Grundsatz durchwinken werden. Nicht nur, weil die EZB ja in der Theorie unanhängig von politischen Weisungen ist.

Mit dem heutigen Urteil ist ein weiterer Unsicherheitsfaktor von den Finanzmärkten genommen. Er war allerdings schon in den letzten Tagen kleiner geworden, weil Verfassungsexperten einhellig die Genehmigung des ESM erwartet hatten. Die kurzfristigen größten Ängste der Börsen sind damit gewichen: die Ängste vor einem baldigen Auseinanderbrechen des Euro und/oder einer Pleite Spaniens oder Italiens. Das bedeutet, dass die Anleger noch stärker vom Angst- in den Normalmodus umschalten und wieder vermehrt auf die Konjunktur und die Zinspolitik als Triebfedern für die Märkte blicken dürften. Und da steht schon morgen mit der Sitzung der US-Notenbank Fed vermutlich eine weitere Entscheidung an, die den Risikoappetit der Anleger anregen und den Weg für eine mittelfristige Fortsetzung des Aufschwungs am Aktienmarkt ebnen wird.

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