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Steuerstreit mit der Schweiz – zur Kasse bitte!

Immer wieder neue CDs mit Kundendaten Schweizer Banken, Razzien der Steuerfahndung – wer als Deutscher sein Depot schwarz in der Schweiz führt, braucht Nerven wie Drahtseile. Womöglich werden deutsche Steuersünder in der Schweiz bald staatlich verordnet zur Kasse gebeten – und dann in Deutschland straffrei bleiben. Noch bis Ende Oktober soll die Einigung stehen.

Bis dahin wollen die deutsche und die Schweizer Regierung ein Abkommen unterzeichnen, um eine „dauerhafte Lösung des Problems der unversteuerten Kapitalanlagen“ zu erreichen, so ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Kern der geplanten Einigung: Bei neuen Konten von Deutschen bei eidgenössischen Banken soll die Schweiz Medienberichten zufolge künftig eine anonyme Abgeltungsteuer von 35 Prozent erheben, Schweizer Banker hoffen allerdings noch auf einen niedrigeren Satz, etwa in Höhe der deutschen Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Der Clou: Die Kontoinhaber bleiben anomym; die Schweiz kann damit zwar nicht das fiskalische Bankgeheimnis, wohl aber den Schutz der Persönlichkeitssphäre für sich als Standortvorteil retten.

Die Marke von 35 Prozent entspräche dem Satz der EU-Quellensteuer auf Zinsen, der ab Juli 2011 greift und aktuell noch bei 20 Prozent liegt. Doch die Palette der Kapitalerträge, für die die Regeln dieser EU-Quellensteuer gelten, ist bisher eng umrissen, Aktienerträge fallen zum Beispiel nicht darunter – und das ist den wechselnden deutschen Finanzministern bereits seit Jahren ein Dorn im Auge. Das soll nun durch die bilaterale Einigung von Schweizern und Deutschen anders werden.

Doch nicht nur Neuanleger sollen zur Kasse gebeten werden, sondern auch die unverdrossenen Schwarzgeldhorter: Bei Altvermögen soll für zehn Jahre zurück der Vermögensanstieg berechnet und darauf ebenfalls 35 Prozent abgeführt werden. Der Vermögenszuwachs soll Medienberichten zufolge möglicherweise pauschaliert ermittelt und mit drei Prozent pro Jahr festgesetzt werden – ob das in Zeiten von Internetcrash und Finanzmarktkrise tatsächlich zu erzielen war, sei allerdings dahingestellt.

Trotzdem gibt es auch Vorteile für die deutschen Hinterzieher: Ein Strafverfahren in Deutschland hätten die Anleger dann nicht mehr zu befürchten. Steuerberater verweisen auf praktische Vorteile der Einigung: Eine aufwendige Selbstanzeige, um reinen Tisch zu machen, sei dann nicht mehr nötig. Denn häufig seien die Steuerdaten, die für die Jahre bis 2004/2005 von den Schweizer Banken geliefert werden, nicht geeignet, um daraus eine deutsche Steuererklärung oder die Nachdeklaration der Erträge. Bei einer Selbstanzeige ist eine solche Nachdeklaration allerdings rückwirkend für zehn Jahre nötig – offenbar nicht immer ein einfaches Unterfangen.

Somit hätten eigentlich alle Seiten etwas von dieser Einigung: Der deutsche Fiskus ohnehin – Medienberichten von möglichen Zuflüssen in Höhe von 30 Milliarden Euro hat ein Ministeriumssprecher allerdings dementiert. Die Schweiz, die sich endlich nicht mehr aus Deutschland angiften lassen müsste, vor allem eine Trutzburg für Steuerkrimininelle zu sein. Die Schweizer Banken, die dann zeigen dürfen, aber auch müssen, dass sie auch ohne Standortvorteil Steuergeheimins attraktive Finanzdienstleistungen anbieten können. Und zumindest diejenigen Hinterzieher, bei denen sich doch manchmal das schlechte Gewissen meldet.

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