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Riester-Rente: Wie bekomme ich aberkannte Zulagen doch wieder zurück?

Welch ein Aufreger: Die Zentrale Zulagenstelle, die unter anderem für die Auszahlung der Riester-Prämien zuständig ist, hatte Mitte April zu Unrecht ausgezahlte Prämien im Umfang von knapp 500 Millionen Euro einfach zurückbuchen lassen. Es ging um rund 1,5 Millionen Fälle in den Jahren 2005 bis 2007. Doch nun ist klar, wie die betroffenen Bürger unter Umständen doch ihre Zulage wieder zurückbekommen können.

Die Bundesregierung hat mit einem raschen Gesetzesentwurf reagiert. Wenn die Bürger – die oft niedrigen – Riesterprämien nachentrichten, sollen sie die gestrichenen Prämien wieder zurück überwiesen bekommen. Die Zulagen bleiben aber für die Bürger gestrichen, die ihr Riester-Guthaben „schädlich verwendet“ haben, so der Riester-Jargon. Sprich, sie hatten ihr steuerlich und mit Zulagen gefördertes Altervorsorgevermögen abgehoben und einfach ausgegeben.

Doch wie kam es überhaupt zu dem Zulagenchaos? Unter anderem betroffen waren Ehepaare, die Nachwuchs bekommen haben. Denn bei Verheirateten kann nach derzeitiger Rechtslage ein nicht berufstätiger Ehepartner die Staatsprämie kassieren, wenn sein berufstätiger Ehepartner selbst einen Riestervertrag bespart. Der nicht berufstätige Ehepartner ist im Riester-Jargon „mittelbar zulagenberechtigt“ und muss auf seinen Vertrag selbst gar keine Beiträge entrichten. Doch das ändert sich, wenn es Nachwuchs gibt. Dann wird in aller Regel die Frau Mitglied in der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Staat rechnet ihr drei Jahre Rentenversicherungszeiten an. In diesem Fall aber wird sie „unmittelbar Zulagenberechtigte“ – mit der Folge, dass sie bei ihrem Riester-Vertrag mindestens einen Eigenbeitrag von fünf Euro pro Monat entrichten muss. Wer das nicht getan und nicht über den Familienzuwachs informiert hatte, hat nach geltendem Recht folglich die staatliche Zulage unrechtmäßig kassiert.

Künftig soll es diese Problematik nicht mehr geben – denn ab 2012 muss jeder Riester-Sparer mindestens 60 Euro pro Jahr aus eigener Tasche dazugeben, um die volle Zulage zu kassieren. Die beläuft sich derzeit auf 154 Euro Grundlage pro Person und Jahr. Hinzukommen noch 185 Euro bzw. 300 Euro pro Kind. 300 Euro fließen für alle ab 2008 geborenen Kinder. Dass diese Unterscheidung wegfällt, ist auf jeden Fall sinnvoll und überfällig.

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