Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Allgemein » Osram-Aktien – Altanleger haben Glück

Osram-Aktien – Altanleger haben Glück

In der Freitagsfrage vom 12. Juli   habe ich dargestellt, wie der Osram-Spin-off steuerlich zu betrachten ist. Dazu gibt es einige weitere Anmerkungen, aber auch eine Korrektur. Wichtig: Altanleger aus der Ära vor der Abgeltungssteuer kommen tatsächlich ungeschoren davon.

Deutsche Anleger von Siemens, die nun auch Osram-Aktien im Depot haben, profitieren von einer speziellen Regelung im deutschen Umwandlungssteuergesetz. Demnach erhalten sie die im Verhältnis 10:1 eingebuchten neuen Osram-Aktien ohne Steuerabzug eingebucht. Anders als in meinem Blogbeitrag vom 12. Juli dargestellt, ist es steuerlich nun so, dass die Anschaffungskosten der ursprünglichen Siemens-Papiere de facto in den Osram-Papieren weiterleben. Die anteiligen Anschaffungskosten werden also auf die Osram-Papiere übertragen im Spaltungsverhältnis von 10:1. Maßgeblich dafür ist das im Ende Juni im Bundesgesetzblatt verkündete Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz (genau: Paragraph 20, Absatz 4a, Satz 7 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2012, IV C 1 – S 2252/10/10013, Dokument 2011/0948384, Randziffer 101).

Manche Banken, die der Veröffentlichung des Gesetzes nicht vorgreifen wollten und ihre EDV-Systeme noch nicht umgerüstet hatten, haben aber möglicherweise behelfsweise die Anschaffungskosten der neuen Aktien mit einem Wert von null Euro angesetzt. Anleger, denen das widerfahren ist, können darauf hoffen, dass ihre Bank die Berechnung im Nachhinein noch korrigiert – oder müssten die Korrektur sonst später beim Verkauf der Anteile ggf. über die Steuererklärung vornehmen.

Spannend für Altanleger aus der Zeit vor Beginn der Abgeltungssteuer: Expertenstimmen zufolge lebt der Bestandsschutz für „alte“ Siemens-Aktien auch in den neuen Osram-Papieren weiter. Sollte man die Anteile dereinst also mit Gewinn verkaufen können, dann bleibt dieser steuerfrei. So schreiben es auch Siemens und Osram im gemeinsamen Spaltungsbericht auf Seite 92.

Das Ende Juni neu in Kraft getretene Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz hat unter anderem die Spielregeln, nach denen ausländische Spin-offs für deutsche Kapitalanleger steuerlich bewertet werden, geändert. Künftig – und eigentlich sogar rückwirkend ab 2012 – soll daher mit der bis dato bestandenen steuerlichen Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Spin-offs Schluss sein. Allerdings stehen die Banken und der WM-Datenservice, der die Wertpapiere unter anderem für die Banken steuerlich einschlüsselt, noch vor dem Problem, ausländische Kapitalmaßnahmen auch richtig bewerten und einschätzen zu können. Erst die Zukunft wird bei ausländischen Spin-offs also zeigen, ob die steuerliche Gleichbehandlung für deutsche Privatanleger auch in der Praxis reibungslos klappt.

Mehr Beiträge vom finanzjournalisten blog
Weitere Beiträge
0 Kommentare

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team