Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » ETF » Neue Fondsbesteuerung – Wichtige Details zum Freibetrag von 100 000 Euro auf Altanteile

Neue Fondsbesteuerung – Wichtige Details zum Freibetrag von 100 000 Euro auf Altanteile

Sie erinnern sich vielleicht an 2008 – alles andere als ein gutes Börsenjahr in Deutschland übrigens? Damals stand die Abgeltungsteuer kurz vor dem Start. Und mancher hat da noch in Aktien oder Fonds investiert, um in den Genuss der Altfallregelung zu kommen. Kursgewinne mit solchen Altanteilen sollten nach einem Jahr Haltedauer dauerhaft steuerfrei bleiben. Doch 2018 wird diese Regelung zumindest für Fonds gekappt. Anleger haben jedoch noch Gestaltungsmöglichkeiten.

Sogenannte Altanteile lassen sich derzeit mit Gewinn noch unbegrenzt
steuerfrei verkaufen. Dieses Privileg wird Ende dieses Jahres zumindest für
Fondsanteile gekappt, nicht aber für Aktien, Anleihen und Co. Der Grund
dafür ist ein Systemwechsel in der Fondsbesteuerung ab 2018, wie bereits berichtet. Auch ETF sind bekanntlich Fonds, daher gelten die neuen Steuervorschriften auch für sie. Details zu den Steuerfragen bei ETF habe ich in unserem Blog bereits geschildert.

Wertsteigerungen, die bis Ende 2017 aufgelaufen sind, bleiben steuerfrei. Hält man die Papiere weiter, sind aber künftig Kursgewinne, die ab 2018 und später entstehen dereinst beim Verkauf nicht mehr steuerfrei, sondern unterliegen der Abgeltungsteuer. Es greift aber ein Freibetrag von 100 000 Euro pro Person. Erst wenn man diesen überschreitet, wird die 25-Prozent-auf-alles-Steuer fällig. Wichtig zu wissen: Den Freibetrag muss man im Jahr des Verkaufs beim Finanzamt geltend machen; die Hausbank behält zunächst Abgeltungsteuer ein.

Es mag aber Leute geben, die noch vor 2009 richtig viel in Investmentfonds investiert haben und mit dem 100 000 Euro-Freibetrag nicht auskommen. Sie haben die Möglichkeit, Altfondsanteile an Ehepartner oder Kinder zu übertragen, damit diese ebenfalls den ihnen zustehenden Freibetrag von 100 000 Euro ausschöpfen können. Diese Schenkung muss übrigens nicht mehr dieses Jahr erfolgen, sondern es reicht irgendwann in  der Zukunft. Wenn Sie noch mehr Details zu dieser Gestaltung erfahren möchten, empfehle ich Ihnen meine beiden Beiträge für Börse Online und Euro am Sonntag, die inzwischen auch online abrufbar sind.

Weitere Beiträge
0 Kommentare

Kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis zum Datenschutz

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team