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Mysteriöser Brief an Aktionäre

Aktionäre der Crédit Agricole erhielten diese Tage völlig wirre Anlegerinformation, aus denen auch ich nicht schlau wurde. Die Aktionäre sollen bis Freitag eine Weisung erteilen, ob sie Crédit-Agricole-Aktien in Bonusaktien von Air Liquide tauschen wollten (siehe Schreiben an die Aktionäre unten). Von einem offiziellen Umtauschangebot ist jedoch nichts bekannt.

Was der Grund für das Angebot ist, erschließt sich aus dem Schreiben jedoch nicht. Durch eine Rückfrage bei der Bank konnte das Ganze jedoch schnell aufgeklärt werden. Dort hieß es, bei dem Anschreiben handele es sich um einen Fehler. Ein Berichtigungsschreiben folgte bislang jedoch nicht. Sicherlich wäre es besser, Schreiben wie diese vor dem Versand an die Kunden erst einmal auf Sinnhaftigkeit und Verständlichkeit zu prüfen – oder verstehen Sie das?

„Kapitalmaßnahme – Crédit Agricole S.A. Actions Port. EO 3
Umtauschangebot Bezugsberechtigter Bestand: ISIN (WKN) FR0000045072 (982285)
Wertpapierbezeichnung Crédit Agricole S.A. Actions Port. EO 3
Anzahl/Nennwert xxx Stück
Bezogener Titel ISIN (WKN) unbekannt Wertpapierbezeichnung unbekannt
Umtauschverhältnis 1 : 1
Frist vom 12.12.2011 bis 16.12.2011, 22 Uhr
Zu Ihrer Information: Bei dieser Kapitalmaßnahme können ausländische Gebühren und Steuern in noch nicht bekannter Höhe anfallen.
Die Aktionäre der Air Liquide S.A. haben die Möglichkeit, eine Bonusdividende zu beziehen. Um von dieser Bonusdividende profitieren zu können, müssen die neuen, noch nicht bekannten Aktien für einen Zeitraum von mindestens 2 kompletten Kalenderjahren ab dem Ex-Dividendentag gehalten werden.
In 2011 registrierte Bestände sind demnach zur Bonusdividende 2014 berechtigt.
Name und ISIN der neuen Aktien werden erst nach Erhalt der Gattung bekanntgegeben.
Die neue Gattung wird nicht handelbar sein.
Mit Abgabe einer Weisung muss Ihr Name (bei Frauen auch der Geburtsname), Ihre Adresse sowie die Anzahl Ihrer Aktien der Gesellschaft gegenüber offengelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Weisungen von Frauen ohne Mädchennamen nicht berücksichtigt werden können.
Anleger müssen sicherstellen, dass sie mit Abgabe ihrer Weisung nicht gegen geltendes Recht ihres Landes verstoßen.“

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AnlegerwissenAusland
1Kommentar
  1. Danke für diesen Artikel.
    Ich habe dieses ominöse Schreiben erhalten und dann gegoogelt, um mehr in Erfahrung zu bringen. So bin ich hierher gelangt.
    Dank Ihnen kann ich dieses Kuriosum nun beruhigt abheften.

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