Wer sich noch bis 30. November aufrafft und Freibeträge für die Lohnsteuer eintragen lässt, kann sogar noch für das laufende Jahr 2018 Steuern sparen – und hat im teuren Monat Dezember mehr Geld für Weihnachtsgeschenke in der Tasche.
Der Lohnsteuerabzug lässt sich bekanntlich mit zusätzlichen Freibeträgen senken, so dass man mehr Netto vom Brutto erhält. Wenn Sie sich daher bis Ende November in Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) einen Freibetrag eintragen lassen, wird der gesamte Freibetrag für das Jahr 2018 noch beim Dezemberlohn berücksichtigt.
Sie können Aufwendungen, die sonst erst mit der Steuererklärung rückwirkend geltend gemacht werden, eintragen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrten zur Arbeitstätte und andere Werbungskosten, soweit sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr übersteigen. Beim Steuern Sparen helfen ferner Spenden oder Kosten für die Kinderbetreuung, Unterhaltsleistungen, der Pflegepauschbetrag und andere außergewöhnliche Belastungen. Für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen wird zudem das Vierfache der Steuerermäßigung nach Paragraph 39 a Absatz 1, Nummer 5c Einkommensteuergesetz berücksichtigt, informiert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).
Das Finanzamt trägt Aufwendungen ein, wenn diese insgesamt mehr als 600 Euro betragen. Für bestimmte Posten wie Kinderbetreuungskosten oder Handwerkerleistungen gilt diese Mindestgrenze nicht. Wer das machen möchte, muss den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ stellen, den Vordruck gibt es im Formularcenter der Finanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sollten außerdem zum Jahresende ihre Steuerklassenkombination prüfen – vielleicht ist eine andere Verteilung besser? Infos dazu gibt das Bundesfinanzministerium in einem Informationsblatt zur Steuerklassenwahl für 2019.
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