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Lebensversicherungen – wieder einmal Schlussverkauf

Die ersten Schreiben und Mails trudeln bereits bei den Verbrauchern ein. Der Tenor ist stets der gleiche: Jetzt handeln und noch bis Jahresende eine Versicherung oder eine staatlich geförderte Altersvorsorge abschließen. Denn Anfang 2012 wird manches schlechter. Doch Verbraucher sollten jetzt nicht unüberlegt handeln – nur den schnellen Vorteil im Blick.

Zunächst einmal die Fakten: Gleich zwei Dinge sind es, die den Schlussverkauf dieses Jahr befeuern. Zum einen die Absenkung des Rechnungszinses bei privaten Lebensversicherungen, zum anderen Steueränderungen, die bei der Auszahlungsphase greifen.

Ab Januar 2012 wird der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge auf maximal 1,75 Prozent abgesenkt. Derzeit beträgt er noch 2,25 Prozent. Grund für die Anpassung ist die „andauernde Niedrigzinsphase“, hatte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums im Februar erklärt, als die Absenkung des Rechnungszinses bekannt gemacht wurde. Damit werden Neuverträge ab 2012 der Papierform nach zumindest unattraktiver. Fakt ist aber, dass der Rechnungszins zwar ein wichtiges Werbeargument der Versicherungsbranche ist, er allerdings nur für den Sparanteil einer Versicherung greift. Der Sparanteil ist keineswegs gleichzusetzen mit dem Beitrag des Versicherten, sondern er ergibt sich nach Abzug von Risiko-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. Von Versicherung zu Versicherung ist er also unterschiedlich hoch, je nachdem, wie üppig ihr Vertriebs- und Verwaltungsapparat ausgestaltet ist. Einer Faustregel nach werden nur um die 80 Prozent der Beiträge tatsächlich angelegt.

Wichtiger als der offiziell festgelegte Garantiezins ist daher vielmehr die Höhe der Überschussbeteiligung. Sie zeigt an, wie sich der Sparanteil einer Police tatsächlich verzinst. Man kann daran also den Kapitalanlageerfolg einer Versicherungsgesellschaft ablesen. Doch Kapitalanlageerfolge sind bekanntlich Schwankungen unterworfen. Auch Vergangenheitswerte sind keine Garantie für die Zukunft.

Doch für die Assekuranz greift Anfang 2012 noch eine weitere Änderung, die die Schlußverkaufsstimmung anheizen dürfte. Da das allgemeine Renteneintrittsalter schrittweise in den kommenden Jahren auf 67 Jahre erhöht wird, ergeben sich daraus Änderungen für Produkte der geförderten Altersvorsorge und für die Lebens- und Rentenversicherungen. Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann erhält der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung. Wird der Vertrag noch in diesem Jahr abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich. Der spätere Auszahlungsbeginn 62 greift ab kommendem Jahr auch für dann neu abgeschlossene staatlich geförderte Rürup-Verträge. Sonst ist keine steuerliche Förderung möglich.

Auch bei privaten Lebenspolicen hat diese Änderung Auswirkungen: Erträge aus Policen, die ab 2012 abgeschlossen werden, werden künftig nur dann zur Hälfte besteuert, wenn die Police nach 12 Jahren Vertragsdauer und nach Ende des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird. Für Policen, die noch heuer abgeschlossen werden, gilt wiederum das Endalter 60 Jahre, um sich den Vorteil der hälftigen Besteuerung zu sichern. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird die Auszahlung voll besteuert. Es gilt jeweils der dann geltende persönliche Steuersatz.

Klar ist aber, dass die Absenkung des Garantiezinses sowie die Steueränderungen auch zusammengenommen kein Grund sind, jetzt schnell unbedingt eine Versicherung abzuschließen. Denn der Abschluss einer Police zählt zu den finanziell weitreichendsten Entscheidungen, die man treffen kann. Schließlich bindet man sich auf Jahre und sollte sich daher gut überlegen, ob man den Vertrag durchhalten kann, sonst drohen herbe Einbußen. Verbraucher müssen daher rechnen und klar abwägen, ob sie eine Police brauchen – und sich nicht vorschnell von einem Vertreter bequatschen lassen.

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