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Freitagsfrage – Wie hoch ist die Vorabpauschale bei Fonds für das Jahr 2019?

Gerade erst haben wohlhabende Fondssparer die Vorabpauschale auf Investmentfonds für 2018 abgebucht bekommen. Was hat es damit auf sich – und wie hoch wird die Vorabpauschale denn für 2019 ausfallen?

Als wohlhabender Fondsbesitzer haben Sie in den ersten Januar-Tagen des neuen Jahres womöglich Steuern auf die so genannte Vorabpauschale vom Konto abgezogen bekommen haben. Das ist aber nur dann erfolgt, wenn schon am Jahresbeginn ihr eigentlich noch „frischer“ Freistellungsauftrag über maximal 801 Euro / 1602 Euro ( Ledige / Verheiratete) bei Ihrer Bank schon ausgeschöpft war – oder Sie Ihre Freistellungsaufträge ungünstig auf mehreren Depotbanken aufgeteilt hatten.

Die Vorabpauschale wurde mit der Reform der Fondsbesteuerung 2018 eingeführt. Der Fiskus will damit sicherstellen, dass Anleger auch während sie einen voll- oder teilthesaurierenden Fonds besitzen, der keine oder nur wenige Erträge ausschüttet, jährlich zumindest einen jährlichen Mindestbetrag versteuern.

Die Höhe der Vorabpauschale kann sich jährlich ändern, da sie sich am allgemeinen Zinsniveau orientiert. Sie beträgt bei Aktienfonds 70 Prozent des entsprechenden Basiszinses, den die Bundesbank jährlich neu ermittelt. Für das Steuerjahr 2018 betrug die Vorabpauschale 0,609 Prozent des Fonds-Rücknahmepreises vom Beginn des Kalenderjahres 2018 (70 Prozent des Basiszinses von 0,87 Prozent). Steuer auf die Pauschale fiel aber nur dann an, wenn der thesaurierende Fonds oder ETF im Kalenderjahr 2018 auch wirklich eine positive Wertentwicklung aufwies.

Für das Jahr 2019 hat das Bundesfinanzministerium nun den Basiszins veröfentlicht. Hier geht es zum entsprechenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums. 

Er beträgt 0,52 Prozent. Demzufolge beträgt die Vorabpauschale für 2019 nun 0,364 Prozent des Fonds-Rücknahmepreises vom Beginn des Kalenderjahres 2019. Die anhaltende Mini- bis Nullzinsphase macht also auch vor der Vorabpauschale nicht Halt.

Die Abgeltungsteuer auf die Pauschale für 2019 wird dann Anfang 2020 abgezogen – merken werden das Anleger aber nur, wenn ihre Freistellungsaufträge nicht ausreichen.

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AbgeltungsteuerFonds
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