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Freitagsfrage: Wie funktioniert eigentlich „Cum-Fake“?

Ein neuer Skandal wurde jetzt bekannt, der die Steuerzahler hunderte von Millionen kostet: Kriminelle lassen sich angeblich gezahlte Steuern auf Dividenden zurückerstatten, die der Fiskus vorher nie bekommen hat. Das erinnert an den „Cum/Ex“ Dreh, mit dem Milliarden vom Staat ergaunert wurden und wirft ein denkbar schlechtes Licht auf die deutschen Steuerbehörden. Doch wie funktioniert „Cum-Fake“ eigentlich?

Für den „Cum-Fake“ Coup verwenden die Betrüger ein Konstrukt, dass an einigen Börsen gang und gebe ist: Ein ADR – kurz für American Depositary Receipts. Damit können ausländische Anleger Aktien erwerben, die eigentlich gar nicht an der heimischen Börse zugelassen sind. ADRs hatten zum Beispiel eine große Zeit, als in Russland erst Aktien ausgegeben wurden und jeder dabei sein wollte, obwohl sie nur in Moskau gehandelt wurden.

Für ein ADR kauft der Emittent die entsprechenden Aktien, legt sie in seinen Tresor beziehungsweise sein Depot. Anschließend gibt er Anrechtscheine – ADRs – auf die Aktienbestände heraus. Ein Ein-Werte-Fonds sozusagen. Der Käufer des ADR erwirbt alle Recht an der Aktie, also auch das auf Dividendenzahlung.

Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer, die erst einmal einbehalten wird. Je nach Abkommen mit den ausländischen Steuerbehörden, können ausländische Anleger die aber zurückbekommen. Einem Besitzer eines ADR wird also erst einmal die Abgeltungsteuer auf Dividende abgezogen und er kann sie dann wieder zurück holen.

Wenn er die Steuer tatsächlich gezahlt hat, ansonsten holt er einfach Geld vom Fiskus ab. Denn bei „Cum-Fake“ gab es zwar die ADRs auf deutsche Aktien, in den Depots waren aber gar keine Aktien. Heißt es gab auch keine Dividenden und damit auch keine Abgeltungsteuer. Mit dem ADR haben sich die Betrüger aber trotzdem die angeblich einbehaltene Steuer zurückzahlen lassen.

Dass der deutsche Fiskus nach dem „Cum-Ex“ Skandal offensichtlich immer noch ohne große Prüfung Millionen an Rückerstattungen für Abgeltungsteuer ins Ausland überweist, ist traurig. Es wäre an der Zeit, sich einen Nachweis vorlegen zu lassen, dass die Steuer tatsächlich einbehalten wurde und sich nicht mit einem Papier wie einem ADR zu begnügen. Denn dass es einige internationale Finanzbetrüger auf den deutschen Fiskus abgesehen haben, ist ja inzwischen hinreichend bekannt.

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