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Die Finanztransaktionssteuer wird nur halb so teuer

Alles außer Staatsanleihen, aber dafür niedrigere Steuersätze – auf diese Formel für die geplante Finanztransaktionssteuer haben sich Wolfgang Schäuble und die Finanzminister aus weiteren 10 Eurostaaten  im Prinzip geeinigt. Bis Ende des Jahres soll die Gesetzesvorlage verabschiedet werden.

Österreichs Finanzminister Hans Jörg Schelling, der Koordinator von 11 der 28 EU-Staaten, die sich verpflichtet haben, eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer (FTS) auf den Weg zu bringen, hat es anscheinend doch noch geschafft und die noch im Mai weit auseinander liegenden Vorstellungen der potenziellen FTS-Teilnehmer auf einen Nenner gebracht. Am Rande der nächsten Sitzung der EU-Finanzminister im Oktober soll es eine Entscheidungsvorlage geben, spätestens aber zum Jahresende. Die Details der Einigung sickern zwar nur nach und nach durch – aber einige Eckpunkte scheinen festzustehen:

1) Entgegen manchen früheren Plänen sollen nun nicht nur Aktien und einige wenige Derivate-Formen von der FTS erfasst werden, sondern die ganze breite Wertpapierpalette. Eine Ausnahme gibt es natürlich: Staatsanleihen bleiben außen vor. Die Staaten wollen schließlich ihre Kreditaufnahme nicht verteuern. Andere Bonds wie Unternehmensanleihen sollen aber steuerpflichtig werden.

2) Die breite Erfassung nahezu aller Wertpapiere ermöglicht es, die Steuersätze zu senken. Allem Anschein nach ist klar, dass Aktien und Anleihen nur noch mit 0,05% statt mit 0,1 % belastet werden, Bei einem Kauf- oder Verkaufsauftrag über 5000 Euro wären es also 2,50 Euro statt 5 Euro.

3) Bei Derivaten soll der Satz mindestens halbiert werden, von 0,01 % (auf den höheren Basiswert und nicht auf den reinen Derivatepreis) auf 0,005%. Im Gespräch ist aber auch, die FTS hier sogar auf bis zu 0,001% zu reduzieren. Ein Grund scheint zu sein, dass die Finanzminister Absicherungsgeschäfte nicht zu sehr belasten wollen – vor allem mit Staatsanleihen nicht.

4) Bis zuletzt hatten die Finanzminister offiziell 2016 als Startpunkt zumindest eines Teils der FTS genannt. Jetzt heißt es, dass sie Steuer 2017 in Kraft treten soll – Experten halten aber auch das für zu ehrgeizig und peilen eher 2018 an.

Offiziell soll mit einer FTS die Finanzindustrie an den Kosten der staatlichen Bankenrettungen im Gefolge der Finanz- und Eurokrise beteiligt werden. Aber klar ist auch, dass es vor allem die Kunden der Geldhäuser treffen wird, da die Banken die FTS wie eine Mehrwertsteuer 1:1 weitergeben werden. Letztlich belastet also díe Steuer in erster Linie die Unschuldigen der Finanzkrise, also die privaten Anleger und die  Unternehmen außerhalb der Finanzindustrie. Aber immerhin wird die Belastung pro Transaktion weniger hoch ausfallen als ursprünglich geplant.Und vielleicht auch die Abwanderungsbewegung vieler Investoren weg von den Börsen der 11 FTS-Willigen.

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