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Apple soll in Deutschland das iPhone für andere Mobile Bezahlverfahren als Apple Pay öffnen

Paukenschlag im Bundestag: Wenn es nach dem Willen der Bundestagsabgeordneten geht, dürfen Verbraucher mit iPhones in der Tasche demnächst nicht nur Apple Pay, sondern auch andere mobile Bezahlverfahren verwenden, die die in den Smartphones eingebaute NFC-Schnittstelle nutzen.

Die Abgeordneten drängen auf mehr Wettbewerb bei Zahlungsdiensten wie zum Beispiel dem Mobilen Bezahlen und setzen einen entsprechenden Passus im Gesetz zur Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie auf den letzten Drücker durch. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.

Demnach müssen Unternehmen wie Apple, die technische Infrastrukturleistungen zum „Erbringen von Zahlungsdiensten“
oder „dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts“ im Inland erbringen, Banken und anderen Finanzinstiuten Zugang auf ihre Geräte gewähren – und zwar so, dass die Finanzdienstleister ihre Dienste „ungehindert erbringen oder
betreiben kann“.

Experten sprechen von einer „Lex Apple“. Denn Apple weigert sich – anders als Google beim Betriebssystem Android – bislang strikt, Finanzdienstleistern die Nutzung der in seinen Handies verbauten NFC-Schnittstelle beim mobilen Bezahlen zu erlauben. Das dürfen nur Banken, die sich dem rigiden Regime von Apple Pay unterwerfen. Mobile-Payment-Apps etwa der Sparkassen oder Genossenschaftsbanken laufen daher derzeit nur auf Android-Handies. EU-Wettbewerbskommissarin Margrete Vestager hat Apple Pay daher ebenfalls bereits auf dem Kieker.

Ob das bedeutet, dass schon bald sämtliche Mobile-Payment-Apps auch auf dem iPhone laufen, ist aber noch offen. Der US-Tech-Konzern hatte wohl vor der Abstimmung  ungewöhnlich heftig versucht, gegen den Gesetzespassus noch zu intervenieren. So sagte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Bettina Stark-Watzinger von der
FDP, laut welt.de, es sei ungeheuerlich, wie stark Apple versucht habe, den parlamentarischen Prozess zu lenken und bekräftigte, Politik dürfe sich nicht „von den Bigtechs in der
Form beeinflussen lassen“.

Im Gesetz ist aber wohl noch eine Hintertür für die Tech-Konzerne offen, mit der Apple argumentieren dürfte. So dürfen IT-Dienstleister
ausnahmsweise die Anfrage der Finanzdienstleister ablehnen, „wenn sachlich
gerechtfertigte Gründe für die Ablehnung der Zurverfügungstellung“ von
Diensten vorliegen. Dies sei etwa der Fall, wenn „die Sicherheit und
Integrität der technischen Infrastrukturleistungen“ gefährdet werde. Gut möglich, dass sich das erst im Wege eines Rechtsstreits klären lassen wird und iPhone-Besitzer daher noch Geduld haben müssen.

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