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Sepa-Überweisungen müssen kostenfrei sein

Fürs Überweisen einer Rechnung auch noch Gebühren bezahlen? Ein Unding, sollte man meinen.
Doch tatsächlich hatte die Vodafone Kabel Deutschland GmbH für die Zahlung per SEPA-Überweisung Gebühren verlangt. Zu Unrecht, entschied das Landgericht München I eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

„Das Gericht hat klargestellt, dass Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen ohne Zusatzkosten per Überweisung bezahlen können – egal, wann sie ihren Vertrag abgeschlossen haben”, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Eine andere Regelung im Kleingedruckten ist unzulässig.“

Vodafone hatte von Kunden mit älteren Verträgen, die nicht per Lastschrift zahlten, eine „Selbstzahlerpauschale“ von 2,50 Euro verlangt. Dies steht laut vzbv im Widerspruch zu einer Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach Unternehmen für die Bezahlung mit SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften oder Kredit- und Girokarten kein Entgelt verlangen dürfen. Das neue Gesetz fußt auf der Zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie und trat am 13.1.2018 in Kraft.

Bei Vodafone profitierten davon allerdings nur Neukunden, die ihren Vertrag nach diesem Stichtag abgeschlossen hatten. Kunden mit älteren Verträgen wurden die 2,50 Euro für jede Überweisung berechnet. Zu Unrecht, so die Münchner Richter: Ein effektiver Verbraucherschutz lasse sich nur sicherstellen, wenn das Gebührenverbot unterschiedslos für Alt- und Neuverträge angewendet werde, so das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 33 O 6578/18 vom 24.09.2019).

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