Die rot-rote Regierung von Brandenburg ist am vergangenen Freitag knapp im Bundesrat daran gescheitert, ihren Antrag auf Abschaffung der Abgeltungsteuer durchzudrücken. Und das geht in Ordnung, finde ich.
Trotz Mehrheit von Rot-Grün im Bundesrat ist der schon im November 2016 eingebrachte Antrag der rot-roten Regierung von Brandenburg auf das Ende der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge am vergangenen Freitag nicht durchgegangen.
Wie die Börsen-Zeitung schreibt, wurde der umstrittene Antrag von Berlin und Bremen befürwortet, beide SPD-geführt mit grünen Koalitionspartnern, in Berlin noch mit der Linken. Auch das noch SPD-geführte Schleswig-Holstein war wohl dafür, hier steht aber nach dem CDU-Wahlsieg ein Regierungswechsel an. Wie die übrigen Länder stimmten, ist laut Börsen-Zeitung nicht bekannt, da Ergebnisse vom Bundesrat nicht veröffentlicht werden. Lediglich das grün-schwarz-regierte Baden-Württemberg erklärte, es habe sich der Stimme enthalten.
Nach den Wahlsiegen der Union in NRW und Schleswig-Holstein dürften die Chancen auf baldige Abschaffung der Abgeltungsteuer sinken. Und das ist auch gut, finde ich. Ja, es stimmt zwar, dass Kapitalerträge bei Spitzenverdienern zu einem geringeren Satz als dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Aber bei Depotführung im Inland werden sie immerhin zuverlässig versteuert, da die Banken die Arbeit dafür übernehmen und bei Erträgen die Steuer an der Quelle abführen. „Vergessen“ kann man da eigentlich nichts mehr, wie es früher häufig vorkam. Wer weniger als 801 Euro an Kapitalerträgen hat, bleibt ohnehin von der Steuer verschont. Und bei den mickrigen Zinserträgen, die es angesichts der Niedrigzinsphase derzeit zu erzielen gibt, kann man schon einiges auf der hohen Kante liegen haben, um diesen Wert zu reißen.
Außerdem – man kann jetzt erst einmal abwarten, ob der für 2017 beginnende OECD-Informationsaustausch wirklich dazu führt, dass auch grenzüberschreitende Steuerdaten in der gewünschten Qualität fließen. Und ein paar Steueroasen, in die steuerscheue Superreiche ausweichen können, bleiben vermutlich auch noch erhalten.
Eines darf man nicht vergessen: Die Versteuerung von Kapitaleinkünften ist mit der Abgeltungsteuer für den Otto-Normalverbraucher immerhin um einiges einfacher und weniger bürokratisch geworden. Viele Steuerpflichtigen müssen sich nicht mehr durch die Anlage KAP quälen, auch wenn es immer noch leider ein paar Grunde gibt, es doch zu tun.
Fakt ist: Ein Aus für die Abgeltungsteuer will wirklich gut überlegt sein – hier habe ich die wichtigsten Argumente dazu bereits in extenso geschildert. Vor allem Aktionäre sollten auf der Hut sein, dass sie dann nicht zu den Verlierern auf ganzer Linie gehören.
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Es ist schon unglaublich, wie die Linken Parteien und die Grünen die Öffentlichkeit und die Wähler hinters Licht führen.
Es ist Fakt, dass die Dividenden und Ausschüttungen von Kapitalkesellschaften mit ca. 30 Steuern vorbelastet sind. Dies ergibt bei einem Abgeltungssteuersatz von 25 % eine Effektivbelastung von ca. 48 %.
Dies ist höher als der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer und dazu kann man nicht mal die dazugehörigen Aufwendungen abziehen.
Also mal bei den Fakten bleiben und nicht die Allgemeinheit verarschen!