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Was ist der Unterschied zwischen Festpreis- und Kommissionsgeschäft?

In Verbindung mit dem aktuellen Lehman-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)  tauchen immer wieder die Begriffe Festpreisgeschäft und Kommisionsgeschäft auf. Weder das eine noch das andere ist für Anleger umsonst, es wird nur unterschiedlich abgerechnet.

Typisch für Festpreisgeschäfte sind Anleihenkäufe, die Anleger am Bankschalter tätigen. Verkaufen die Banken Inhaberschuldverschreibungen des eigenen Instituts oder eines Verbundpartners, setzen die Berater gern als unterstützendes Verkaufsargument ein, dass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Der Kunde erhält eine Abrechnung zum zugesagten Preis. Auf der Abrechnung tauchen dann nur noch eventuell anfallende Stückzinsen auf. Kosten versteckt die Bank vorab im Kurs. Will sie beispielsweise ein Prozent verdienen, erhöht sie den Preis des Papiers entsprechend. Im Falle der Lehman-Papiere, die Thema des Verfahrens vor dem BGH waren, hatte die Hamburger Sparkasse ein Kontingent von Lehman für einen Kurs zwischen 96 und 97 erworben. Verkauft wurden die Papiere dann an die Anleger zu einem Kurs von 101.

Daher ist genaues Rechnen angesagt. Vergleichen Sie Rendite und Rating der angebotenen Papiere mit den Konditionen börsengehandelter Anleihen. Hier sprechen die Profis von Kommissionsgeschäften. Als Kommissionär leitet die Bank die Kundenorders an die Börse weiter, und der Kunde erhält seine Papiere zum Börsenkurs abgerechnet, zuzüglich Gebühren. Vergleichen oder generell Anleihen auswählen können Sie beispielsweise auf folgenden Webseiten: baadermarkets.de oder Börse Stuttgart.

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