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Was Anleger oft nicht wissen

Wie kann das denn sein? Bankberater müssen ihren Kunden offenlegen, wie viel Provision, Kick-Back-Zahlungen oder Bestandsprovisionen sie kassieren, Finanzvermittler hingegen nicht. Gut ist der Ansatz, dass der Bankkunde genau weiß, wie viel sein Geldhaus mit jedem Geschäft an ihm verdient. Und es lohnt sich auf die Gebühren zu schauen und auszurechnen, wie viel das in Euro genau ausmacht. Am besten: Lassen Sie sich den Betrag vom Bankberater nennen!

In der Regel erwähnt dieser in einem Nebensatz die Provisionshöhe und verweist darauf, dass gute Produkte auch ihren Preis wert seien. Wer sich die Ausgabeaufschläge, Provisionen und Kickback-Zahlungen aber auf den Euro genau von seinem Berater ausrechnen lässt, hat schnell eine bessere Verhandlungsposition in Bezug auf die Konditionen. Und verhandeln lohnt! Oft akzeptieren die Berater die Hälfte oder weniger.

Noch ein Punkt, auf den es zu achten lohnt: Bestandsprovisionen. Jüngst wies mich eine Freundin darauf hin, dass selbst ihrem Mann, der in der Finanzbrache aktiv ist, lange Zeit nicht klar war, dass die Bank für die Fonds in seinem Depot Bestandsprovisionen kassiert. Bestandsprovisionen gibt es nicht bei Aktien oder Anleihen, sondern für Produkte, bei denen jährliche Gebühren anfallen. Berechnet beispielsweise eine Fondsgesellschaft 1,5 Prozent jährliche Managementgebühr, kassiert die Bank mit.

Doch nun zurück zum Thema Finanzvermittler. Die müssen selbst auf Nachfrage des Anlegers die Höhe der Gebühren nicht nennen, sofern die Provision nicht mehr als 15 Prozent des einzuzahlenden Kapitals ausmacht. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs, das bereits ein Jahr alt ist, wurde nun die Urteilsbegründung veröffentlicht. Das Argument der obersten Richter: Anders als bei einer Bank könne der Kunde beim Finanzvermittler davon ausgehen, dass dieser Provisionen kassiere.

Doch warum einen Unterschied machen? Dem Anleger ist doch klar, dass auch Banken profitorientiert arbeiten und keine Wohltätigkeitsorganisation sind. Sie offerieren dem Kunden nur Produkte, an denen sie Provisionen kassieren. Aktien oder kostengünstige Anlageinstrumente wie Exchange Traded Funds (ETFs), werden in der Bankberatung in der Regel nicht eingesetzt, weil sie zu geringe Provisionen bringen. In den Massenvertrieb gelangen nur Angebote, die auch ertragreich sind – egal ob beim Finanzvermittler oder am Bankschalter.

Daher kritisiert auch DSW-Geschäftsführer Marc Tüngler das Urteil zu Recht: „Es widerspricht unserem Verständnis von Anlegerschutz, dass unterschiedliche Schutzniveaus bei gleicher Leistung zementiert werden“.

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1Kommentar
  1. Die erwähnten Bestandsprovisionen sind im Vertrieb von Lebensversicherungen entstanden, um Agenturen und Maklern einen Anreiz und Ausgleich für die Bestandspflege zu geben. Sie sind dann in alle weiteren Anlageprodukte (Bauherrenmodelle, Fonds, etc.) übernommen worden und dienten dort als Anreiz besonders für den Vertrieb im sog. Grauen Kapitalmarkt (z.B. AWD). Natürlich ist es unbedingt wünschenswert, dass alle Provisionszahlungen offengelegt werden. Allerdings: auch die erwähnten ETFs sind nicht ganz "kostenlos". Hier verdienen die sog. "autorisierten Teilnehmer" – und das sind nicht die Anleger – durch die Arbitragemöglichkeit der Börsenkurswerte der in einem ETF enthaltenen Aktien mit dem Kurs des ETFs selber. Dabei kann dann auch schon mal sowas passieren:
    Nasdaq OMX and NYSE cancelled trades in 10 exchange-traded funds after their prices plummeted in early trading on Thursday, raising questions about measures implemented to safeguard investors against sharp market swings after last year's "flash crash".
    Und bei den ETFs wird auch nicht offengelegt, wer zu den "autirisierten Teilnehmern" gehört. Meistens sind es Hochfrequenz-Händler und Hedge Funds.
    Es gibt keinen "free lunch" in der Finanzwelt.

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