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Neues Urteil: Gold-ETC bleiben steuerfrei

Der Streit, ob Gewinne aus Gold-ETC steuerfrei oder steuerpflichtig sind, schwelt schon lange. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) zur Besteuerung von Gold-ETC (Exchange Traded Commodities) sorgt nun für mehr Klarheit.

Gewinne mit physischem Gold sind nach einem Jahr steuerfrei

Typisch für Gold-ETC ist, dass sie sich wie der Goldpreis entwickeln und an der Börse handelbar sind. Sie sind meist mit physischem Gold hinterlegt und verbriefen einen Auslieferungsanspruch. Das macht sie zu einer beliebten Alternative zu Goldbarren und -münzen, zumal beim Kauf eines Kilo-Barrens Gold Anleger im Durchschnitt einen Aufschlag von gut einem Prozent des Metallwerts zahlen, beim Gramm-Barren sind es sogar oft 20 Prozent und mehr.

Können die Gold-ETC aufgrund des Anspruchs auf Auslieferung von Gold aber steuerlich genauso wie Goldbarren oder Goldmünzen behandelt werden? Bei physischem Gold sind Gewinne nämlich steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Bei Aktien oder anderen börsengehandelten Indexpapieren ist dies jedoch nicht der Fall, sie unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Die große Streitfrage lautete daher lange, welche steuerlichen Regeln nun gelten.

2015 gab es bereits ein Urteil zu Gold-ETC. Damals entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Gewinne aus Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einem Jahr Haltedauer nicht steuerpflichtig sind (Urteil VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12.5.2015, veröffentlicht am 2.9. 2015). Zuvor waren die Banken nach einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums verpflichtet, für das Papier Abgeltungssteuer einzubehalten. Mit dem Gerichtsurteil war klar: Xetra-Gold ist steuerlich physischem Gold gleichgestellt. Das Urteil bezog sich allerdings nur auf Xetra-Gold, doch was ist mit ähnlichen Papieren? Hier gab es immer wieder Ärger mit den Steuerbehörden. Die Finanzbeamten wollten häufig nicht anerkennen, dass das Urteil zu Xetra-Gold für vergleichbare Gold-ETC gilt.

Anspruch auf Lieferung des Goldes ist entscheidend

Im aktuellen Streitfall ging es um „Gold Bullion Securities“. Ein Ehepaar hatte 2011 beim Verkauf von Gold Bullion Securities einen Gewinn von rund 9250 Euro erzielt, was vom Finanzamt zunächst als steuerpflichtig eingestuft wurde. Der Streitfall ging bis vor den Bundesfinanzhof, der urteilte, dass der Gewinn aus dem Geschäft mit dem Gold-ETC steuerfrei ist.

Offiziell erklärt der BFH dazu:

„Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 7/17 seine Rechtsprechung fortgesetzt, nach der es sich bei der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden, nicht um die steuerpflichtige Veräußerung einer Kapitalforderung handelt.

In der Urteilsbegründung heißt es:

„Unter den Begriff der Kapitalforderungen fallen keine Ansprüche auf Sachleistung. Danach sind die „Gold Bullion Securities“ keine sonstigen Kapitalforderungen, da sie keinen Anspruch auf Geld, sondern auf eine Sachleistung in Form des hinterlegten Goldes verkörpern. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung gilt dies auch dann, wenn nach den Emissionsbedingungen statt der Lieferung des verbrieften Goldes die Auszahlung des Erlöses aus dem Verkauf des hinterlegten Goldes verlangt werden kann.“

Gewinne mit Gold-ETC steuerfrei

Das vollständige Urteil des Bundesfinanzhof, das Mitte Oktober 2020 veröffentlicht wurde, finden Sie hier. Mit diesem erneuten Urteil zu Gold-ETC dürften viele Streitfälle mit dem Finanzamt nun ein Ende haben. Und Anleger, die im Besitz von Gold-ETC sind, können sich gelassen zurücklehnen. Sie dürfen sich auf steuerfreie Gewinne ihrer Gold-ETC freuen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Papiere einen Auslieferungsanspruch verbriefen und sie mehr als ein Jahr im Portfolio liegen.

Aktuelles zum Thema Gold und Goldpreisentwicklung finden Sie auch in unseren jüngsten Beiträgen „Goldpreis nimmt einen neuen Anlauf“ und „Starkes Gold und schwacher Dollar“.

Foto: davidvives90/pixabay

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