Wer in der aktuellen Unsicherheitsphase nicht ständig vor dem Rechner sitzt, um die Kurse zu verfolgen, oder aber verreist ist, sollte sicherheitshalber Stop-Loss-Orders erteilen. Doch nicht nur bei der Wahl des Limits, sondern auch beim Börsenplatz lohnt es, die Feinheiten zu kennen. Denn die Börsen gehen unterschiedlich vor. Gemeint ist damit nicht die Tatsache, dass die Ausführungskurse anders sein können, sondern das Abwicklungsprozedere.
Aktive Trader platzieren ihre Aufträge meist mit ausgeklügelten Limiten im vollelektronischen Handelssystem Xetra, viele Anleger testen jedoch auch die Regionalbörsen, die damit werben, dass sie gute Ausführungen bieten. Die Unterschiede zwischen den Börsenplätzen sind allerdings enorm. In München wird beispielsweise eine Stop-Loss-Order für Aktien erst dann aktiviert, wenn am Referenzmarkt tatsächlich ein Umsatz stattgefunden hat. Das ist durchaus sinnvoll, denn so wird eine Order zum Beispiel nicht schnell aufgrund einer falschen oder irreführenden Kurstaxe ausgeführt. Mit Ausnahme der Börsen Stuttgart und Tradegate Exchange werden Stop-Loss-Orders für Aktien an den übrigen Präsenzbörsen anhand der Geldtaxe ausgeführt. Die beiden anderen legen Brieftaxe zu Grunde.
Das hat Folgen: Wählt ein Anleger beispielsweise bei einem Aktienkurs von 11 Euro ein Stop-Loss-Limit von zehn Euro – ein Beispiel, das wir der Einfachheit halber wählen, was aber für die Praxis nicht empfehlenswert ist (siehe Tipps zur Wahl des Stop-Loss-Limits). Fällt die Aktie und wird mit 10 zu 10,10 Euro taxiert, wird an allen Märkten, die anhand der Geldkurse abrechnen, die Order aktiviert und wandert als unlimitierter Verkauf in den Markt. Gilt hingegen die Brieftaxe, muss der Kurs noch weiter fallen. Sprich, erst wenn die Indikation beispielsweise bei 9,90 zu 10 Euro liegt, wird die Stop-Loss-Order aktiv. Damit steigt in Stuttgart und auf Tradegate das Risiko, dass der Ausführungskurs tiefer liegt als an den übrigen Handelsplätzen. Wünschenswert wäre, dass auch die beiden den gängigen Modellen folgen. So könnten sie den Verdacht ausräumen, dass Profis ein besonders leichtes Spiel hätten, bei ihnen mit harten „Abstauberlimiten“ abräumen zu können.
Zum Schluß noch ein Aspekt zum Prozedere: Einheitlich gilt: Wenn die Stop-Loss-Marke erreicht wird, wird der Stop-Loss-Auftrag zum unlimiterten Verkauf. An den Präsenzbörsen muss mit Ausnahme der Frankfurter Wertpapierbörse immer vorher ein Umsatz zustande gekommen sein, damit die Order überhaupt aktiviert wird. Kommt kein Umsatz zustande, bedient sich der Makler eines Kunstgriffs: Er tätigt ein Geschäft auf eigene Rechnung und stellt einen Kurs fest hat. Der Kurs wird dann in der Regel mit einem „C“ für Kompensationsgeschäft versehen. Danach wird die Order abgerechnet, meist zu dem Preis des Kompensationsgeschäfts.
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