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Teilausführungen – ärgerliche Mehrkosten

Aktive Anleger kennen das: Eine Börsenorder wird nicht in einem Rutsch, sondern in mehreren Teilen ausgeführt. Solche Teilausführungen können, müssen den Kunden aber nicht mehr kosten als eine einmalige Vollausführung. Doch die Onlinebroker gehen bei der Kostenberechnung von Teilausführungen sehr unterschiedlich vor.

Bei Teilausführungen, die während eines Tages stattfinden, verzichten manche Broker inzwischen vollständig auf Mehrfachgebühren, wie ich in der heutigen BÖRSE ONLINE schreibe. Darin habe ich unter die Lupe genommen, welche Kosten Onlinebroker bei Teilausführungen auf dem Handelssystem Xetra berechnen. Bei den Onlinebrokern comdirect, maxblue, ING-Diba, Sino, Vitrade und 1822 direkt werden weder zusätzliche Provisionen, noch erneute Handelsplatzgebühren fällig. Letztere stellen viele Broker zusätzlich zur Provision pauschal in Rechnung stellen.

Zu berücksichtigen ist aber, dass diese Handelsplatzgebühren bei den Anbietern sehr unterschiedlich hoch ausfallen. ING-Diba etwa berechnet bei Xetra-Orders 1,75 Euro pauschal, bei der DAB bank und comdirect sind es 1,50 Euro. Cortal Consors dagegen verlangt bei Xetra-Teilausführungen während eines Tages die – mittlerweile eher günstig gepreiste – Börsenplatzgebühr von 0,95 Euro pro Teilausführung. Der Broker verweist aber darauf, dass Anleger, die eine Ausführung in einem Rutsch erhalten, auf diese Weise günstiger wegkommen als bei der Konkurrenz – und Vollausführungen seien die Regel, Teilausführungen lägen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Beim Onlinebroker flatex, der keine pauschalierten Börsenplatzgebühren zusätzlich zu seiner Einheitsgebühr von fünf Euro verlangt, sondern sämtliche Fremdkosten eins zu eins an den Kunden weitergibt, lässt sich im Vorhinein gar nicht genau sagen, was Teilausführungen extra kosten. Die fünf Euro fallen aber nur einmal pro Tag an. Die Onvista Bank, bei der man unter bestimmten Voraussetzungen umsonst Wertpapiere kaufen kann, wertet dagegen jede Teilausführung komplett als eigenes Geschäft.

Teurer wird es bei Teilausführungen, die sich über mehrere Tage erstrecken; das ist natürlich nur bei längerer Ordergültigkeit überhaupt möglich. Wer sich für marktenge Nebenwerte interessiert, kommt eventuell nicht darum herum, eine längere Orderlaufzeit vorzugeben, wäre dann aber gut beraten, nicht über Xetra zu ordern, da das System seine Stärken bei hochliquiden Werten ausspielt. Bei Ausführungen über mehrere Tage verlangen fast alle Onlinebroker Mehrfachgebühren – mit Ausnahme des auf Heavytrader spezialisierten Brokers Sino. Bei den anderen Anbietern sollte man aber genau hinschauen. Manches Haus stellt jetzt nicht nur erneut eine Börsenplatzgebühr in Rechung, sondern häufig auch die Mindestorderprovision, da die Teilausführungen dann wie eine eigenständige Order gewertet werden. Das kann dann deutlich ins Geld gehen.

Von vornherein vermeiden können Anleger Teilausführungen übrigens nicht. Anders als häufig kolportiert wird, gibt es keine Orderzusätze, die sie generell ausschließen – auch nicht der Orderzusatz „Fill or Kill“. Er besagt lediglich, dass Aufträge während der Laufzeit der Order vollständig ausgeführt oder annuliert werden. Die Ausführung selbst kann aber sowohl in Teilen oder in einem Rutsch erfolgen.

Zur Zerstückelung von Wertpapierorders an der Börse kann es dann kommen, wenn eine Order etwa über die vollelektronische Handelsplattform Xetra nicht auf ein ausreichend großes Gegenangebot trifft. Da Xetra der Haupthandelsplatz für die großen, liquiden deutschen Werte ist, kommt das in aller Regel nur bei kleineren Werten mit geringerer Marktkapitalisierung oder bei Titeln mit geringem Streubesitz vor. Regionalbörsen wie zum Beispiel Stuttgart, aber auch München garantieren Anlegern dagegen die Komplettausführung von Aufträgen mit bestimmten Maximalgrößen. Privatanlegerorders liegen in aller Regel unter diesen Vorgaben.

Wichtig hier ist aber, dass die Börsenplatzgebühren, die Broker in Rechnung stellen, von Regionalbörse zu Regionalbörse unterschiedlich hoch ausfallen können. So stellt Cortal Consors etwa bei Orders, die an die Börse Stuttgart gehen, 5,95 Euro pauschal in Rechnung, da die Börse eine vergleichsweise hohe Mindestgebühr bei Aktienorders verlangt.

Wer Teilausführungen generell vermeiden möchte, kann auch auf den Direkthandel ausweichen. Hier gilt es aber, die gestellten Kurse genau zu mit denen der Referenzbörsen zu vergleichen – sonst zahlt man bei der Kursstellung drauf.

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