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Steuerstraftäter müssen in den Bau

Deutschlands oberstes Zivilgericht hat es klargestellt: Wer siebenstellige Summen am Fiskus vorbeischleust, muss künftig damit rechnen, nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen, sondern wandert in den Knast.

Wer Steuern hinterzieht, sollte künftig die Millionen-Marke im Blick haben – bei hinterzogenen Summen darüber darf man davon ausgehen, beim Erwischtwerden ins Gefängnis zu wandern. Prominente Hinterzieher wie Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel, der eine knappe Million vor dem Fiskus verschwiegen hatte (insgesamt war es mehr, aber einiges davon bereits verjährt) konnten bisher mit gewisser Nachsicht der Gerichte rechnen und kamen mit zwei Jahren auf Bewährung davon, vor allem, wenn sie Reue zeigten.

Der Bundesgerichtshof  hat nun noch klargemacht, dass mit ihm im Fall von gravierender Steuerhinterziehung nicht zu spaßen ist und damit seine harte Linie bestätigt, die er seit gut drei Jahren verfolgt und auch im Urteil zur strafbefreienden Selbstanzeige klar gemacht hat. Da hieß es nämlich: Wer Straffreiheit will, muss auch wirklich reinen Tisch machen – und nicht scheibchenweise zugeben, was ohnehin bald entdeckt wird.

Bei Hinterziehungen in Millionensumme kommt also künftig nur beim Vorliegen „besonders gewichtiger Milderungsgründe“ noch in Betracht, die Haftstrafe auf Bewährung auszusetzen. Ein Geständnis jedenfalls, um auf den letzten Drücker doch noch das Gericht umzustimmen, wird künftig nicht als Milderungsgrund gewertet. Ehrliche Steuerzahler dürfen sich über diese Haltung des BGH jedenfalls freuen.

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