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Solidaritätszuschlag: Dauerhaft Asche für den Fiskus?

Blühende Landschaften hatte Altkanzler Helmut Kohl dereinst für den Osten Deutschlands erträumt. Aus diesen Träumen ist bisher allenfalls mit großen Einschränkungen Realität geworden. Doch eines der Mittel, um diese Blütenträume zu verwirklichen, ist auch 20 Jahre nach der deutschen Einheit noch immer – für viele Bundesbürger ärgerliche – Realität: der Solidaritätszuschlag, genannt „Soli“. Seit 1991 wird er erhoben, zunächst mit Unterbrechung, dann seit 1995 durchgängig bis heute. Seit mehr als zehn Jahren beträgt er 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Doch darf etwas, das eigentlich mal als Ergänzungsabgabe gedacht war, zum Dauerbrenner werden? An dieser Frage scheiden sich die Meinungen von Steuerrechtlern und Finanzgerichten. Das Bundesverfassung hat das letzte Wort. Ihm liegt jetzt der Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Entscheidung vor, das mit dem Soli in der jetzigen Form nicht einverstanden ist (Az.: 7 K 143/08).

Bestätigen die Verfassungsrichter die Finanzrichter aus Niedersachsen, wäre der Soli zumindest ab 2007 zu Unrecht erhoben worden; Bürger mit in diesem Punkt noch offenen Steuerbescheiden erhielten den Soli zurück. Dem Fiskus dürfte das nicht sonderlich recht sein, denn dann entgingen ihm jährlich geschätzte zwölf Milliarden Euro an Steuereinnahmen.

Immerhin: Seit Dezember 2009 haben die Finanzbehörden den Soli nur noch unter Vorbehalt festgesetzt und erhoben. Steuerbescheide enthalten seither einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk. Dieser Vermerk hat für Steuerzahler den Vorteil, dass sie zukünftig keinen Einspruch mehr gegen ihren Steuerbescheid wegen der ihrer Meinung nach verfassungswidrigen Erhebung des Solidaritätszuschlags einlegen müssen.

Doch vielleicht kommt es für den Fiskus ja gar nicht so schlimm – und er kann das Geld doch noch dauerhaft für den klammen Staatssäckel vereinnahmen: Denn der Soli könnte ja wieder neuen Schwung in das zähe Ringen der Regierungskoalition um eine finanziell eigentlich kaum mögliche Steuerentlastung bringen. Wie wäre denn folgende Lösung? Mit großer Gönnergeste schafft die Koalition 2011 den Soli ab – und kommt damit einem Urteil der Verfassungsrichter knapp zuvor. Das ganze wird dann als bahnbrechende Steuerreform mit Milliardenentlastungsvolumen für die Bürger verkauft. Denn bringt man noch ein paar so genannte Steuervereinfachungen unseres ach so komplizierten Systems – und holt sich die Asche über ein paar „Vereinfachungen“ oder „Glättungen im Steuertarif“ einfach wieder zurück. Soli weg, aber Asche noch da. So läuft es doch fast immer bei Steuerreformen

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