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Provisionen – Banken lassen sich ungern in die Karten schauen

Irgendwie kann ich es ja verstehen: der Deutsche an und für sich hat nun einmal etwas dagegen, wenn ein anderer weiß, was er verdient. So ist das eben auch bei Banken: Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentralen verspüren sie wenig Neigung, sich bei den Provisionen von ihren Kunden in die Karten schauen zu lassen. Die Provisionen kassieren sie für die Vermittlung und Verwaltung von Geldanlagen. Nur: Das Tun und Treiben der Banken hat Relevanz für die Vermögensbildung und damit für die Altersvorsorge von Millionen Menschen, das was der Nachbar verdient dagegen nicht.

In ihrer Studie untersuchten die Verbraucherschützer 172 Antworten von Banken auf die Bitte ihrer Kunden, ihnen die Provisionen für konkrete Anlageempfehlungen offenzulegen. Das Fazit: Kunden erhalten darüber sehr häufig keine oder nur unvollständige Informationen, nur viermal waren die Auskünfte nach Meinung der Verbraucherschützer mustergültig – und zwar bei der Sparkasse Hannover, der Hypovereinsbank und zweimal bei der Deutschen Bank. „Dieses Auskunft ist aber von zentraler Bedeutung, denn nur dann kann ein Kunde wirklich einen Preis- und Leistungs-Vergleich anstellen “, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherschützer fordern daher, dass der Gesetzgeber künftig festschreibt, dass Banken, aber auch Freie Vermittler ihre Kunden vorvertraglich Auskunft geben müssen über die Provisionen, die sie für die Vermittlung von sämtlichen Finanzprodukten kassieren – und zwar in Euro und Cent, aufgeschlüsselt nach Finanzprodukt und Jahr. Daran soll der Kunde erkennen können, ob ein Vermittler ein finanzielles Interesse hat, bestimmte Produkte lieber als andere zu empfehlen. Auch Bestandspflegeprovisionen, die erst im Nachhinein fließen und daher zum Verkaufszeitpunkt meist nicht feststehen, gehören laut Verbraucherschützer nachträglich veröffentlicht – etwa im Rahmen der jährlichen Depotabrechnung.

Der Bundesgerichtshof (BHG) gibt die Richtung vor: In einem Grundsatzurteil hatte er am 19.12.2006 im Bezug auf Kommissionsgeschäfte geurteilt, dass Verbraucher erfahren müssen, welche Vergütungen Banken für eine Finanzvermittlung erhalten. Nur so könnten die Kunden einschätzen, wie groß das Eigeninteresse ihrer Bank an einer konkreten Anlageempfehlung ist, führte das Gericht aus (Az: XI ZR 56/05). Der vzbv fordert den Bundestag auf, die einschlägige BGH-Rechtsprechung gesetzlich zu verankern und sie auf alle Finanzgeschäfte gegenüber Verbrauchern auszuweiten. Auch Freie Vermittler, die weniger transparent sein müssen, sollten stärker an die Kandare genommen werden. Denn bisher wird zwischen Kommissionsgeschäft (die Banken treten als Vermittler auf und erhalten dafür eine Provision) und Festpreisgeschäft (die Banken erwerben die Wertpapiere zunächst auf eigene Rechnung und verkaufen sie dann an Kunden weiter) unterschieden. Die BGH-Rechtsprechung bezieht sich bislang nur auf Kommissionsgeschäfte, demnächst wird sich der BGH aber wohl auch mit Festpreisgeschäften beschäftigen. Für Verbraucher ist diese Unterscheidung zwischen Kommissions- und Festpreisgeschäft nach Meinung der Verbraucherschützer allerdings kaum nachzuvollziehen.

Fakt ist: Mehr Transparenz in der Anlageberatung ist von Nutzen. Denn dann wird Verbrauchern klar werden, dass auch die vermeintlich kostenlose Beratung bei vielen Banken und auch bei freien Vermittlern tatsächlich doch ihr Geld kostet – in Form von Provisionen und Rückerstattungen. Wer auf Heller und Pfennig vergleichen kann, wird vermutlich auch die Dienste von echten Honorarberatern besser schätzen lernen. Zwar wird es auch Honorarberater geben, deren Rat ihr Geld nicht wert ist. Aber so ist das auch bei Bankberatern. Und bei anderen Beratern wie Anwälten, Steuerberatern oder Architekten gibt es im übrigen gesetzlich vorgeschriebene Gebührenordnungen, was sie für ihre Leistungen verlangen dürfen. Vielleicht wäre das auch für die Finanzvermittlung eine Lösung.

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