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Online-Shops haben Schonfrist bis Ende 2020

Eigentlich sollten auch für Online-Shops ab 14. September 2019 strengere Sicherheitsvorgaben für Online-Zahlungen gelten. Doch viele Shops wurden nicht rechtzeitig fit dafür – daher besteht die deutsche Finanzaufsicht Bafin vorerst nicht auf die sogenannte Starke Kundenauthentifizierung. Doch nun ist klar: Bis Ende 2020 müssen die Shops startklar sein.

Das Ende der Übergangsfrist war vorerst offen geblieben. Doch nun steht Ende 2020 als Ende der Übergangsphase fest. So lange dürfen die Shops noch die bisherigen Bezahlverfahren ohne Starke Kundenauthentifzierung noch nutzen, schreibt es jetzt die Europäische Bankenaufsicht EBA vor.

Die neuen Vorschriften ergeben sich aus der Zahlungsdiensterichtlinie PSD II, die unter anderem das Bezahlen für Kunden im Internet sicherer machen möchte; allerdings sind die neuen Verfahren weniger bequem als die alten, da häufiger Sicherheitscodes eingegeben werden müssen. Kunden sind daher nicht rundum begeistert. Vermutlich ist das aber alles mal wieder eine Frage des Übergangs und der Gewöhnung.

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