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Neue Fondsbesteuerung – auch bei ETF ändert sich einiges

Ab 2018 gelten für Anleger neue Regeln bei der Besteuerung von aktiv gemanagten Fonds und
börsengehandelten Indexfonds (ETF). Für Börse Online bin ich wichtigen Verständnisfragen nachgegangen.

Zunächst einmal das Wichtigste: Die neuen Fondssteuerregeln ersetzen nicht die grundsätzlichen Vorschriften der Abgeltungsteuer, die gelten auch 2018 weiter fort – es sei denn, eine sich noch neu zu formierende Bundesregierung käme dereinst auf andere Gedanken. Doch bis dahin ist es noch weit hin.

Das wichtigste in Kürze:
Bislang waren in Deutschland Erträge auf der Ebene der Fonds selbst
komplett steuerfrei. Der Fiskus griff erst auf der Ebene der Anleger zu – mit der 25prozentigen Abgeltungsteuer plus Soli-Zuschlag und etwaige Kirchensteuer. In diesem Punkt ändert sich die Lage: Deutsche Publikumsfonds führen ab 2018 schon auf Fondsebene 15
Prozent Steuern auf deutsche Dividenden und Mieterträge sowie auf
Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien an den Fiskus ab; reine
Rentenfonds sind also davon nicht betroffen. Erst dann schütten Sie – logischerweise weniger – Erträge an die Anleger aus. Zum Ausgleich bekommen die Anleger aber Teilfreistellungen von der Abgeltungsteuer zugestanden.

Das heißt übrigens, Sie zahlen auf Ausschüttungen des Fonds und Gewinne aus
Anteilsverkäufen künftig teilweise keine Abgeltungsteuer. Die Höhe der
Teilfreistellungen richtet sich nach dem Fondstyp: Bei Aktienfonds
(mindestens 51 Prozent Aktienanteil) werden 30 Prozent freigestellt. Für
Mischfonds (Aktienanteil von mindestens 25 Prozent) sind
Teilfreistellungen von 15 Prozent vorgesehen, für Mischfonds mit
geringerem Aktienanteil keine. Bei Immobilienfonds sind 60 Prozent
freigestellt, bei Immofonds mit Auslandsschwerpunkt sogar 80 Prozent.

Ganz wichtig für ETF-Anleger in diesem Zusammenhang: Es ist nicht entscheidend, wie ein ETF konstruiert ist, also swapbasiert oder vollreplizierend. Für die steuerliche Behandlung beim
Privatanleger ist entscheidend, was der ETF selbst in seinem so genannten
Trägerportfolio hat: Wenn darin mindestens 51 Prozent Aktien liegen, dann wird er als Aktienfonds eingestuft – und profitiert von den entsprechenden Teilfreistellungen. Dazu ein Beispiel: Liegen bei einem DAX-ETF
womöglich viele koreanische Aktien in dessen Trägerportfolio,
aber ein Swappartner garantiert die Performance des DAX, dann ist das egal- es handelt sich um einen Aktienfonds.

 

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