Griechenland-Anleihen galten als sicherer Tipp, doch die Rechnung der Anleger ging nicht auf: 53,5 Prozent Verlust bescherte der „freiwillige Forderungsverzicht“,
gegen den Investoren und Anlegerschutzgemeinschaften nun vor Gericht ziehen wollen. Auf verschiedenen Wegen.
Rund 4000 Betroffene haben sich bei der Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) registriert, sie gehören der „Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen“ an. Unter dem Namen bündelt die Schutzvereinigung die Interessen der Anleger, die gegen den „freiwilligen Forderungsverzicht“ klagen wollen. Insgesamt geht es bei den Klagen um ein Anlagevolumen von knapp 200 Millionen Euro.
Die DSW rät Anlegern, ihre Schadenersatzklagen gegen den griechischen Staat bei deutschen Gerichten einzureichen.Die Anleger sollten laut DSW jeweils an ihrem Wohnsitz klagen, weil dies der direkte und günstigste Weg sei. Um Anwaltskosten zu sparen, sollen die Klagen in großen Städten gebündelt werden. Das erscheint durchaus sinnvoll.
Allerdings könnten die deutschen Gerichte die Verfahren auch ablehnen, dann gingen sie an den Europäischen Gerichtshof. Dies würde nach Ansicht von Juristen allerdings die Sache deutlich in die Länge ziehen. Einen anderen Weg will die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gehen. Sie hat Klagen direkt in Griechenland angekündigt. Die könnten sich aber ebenfalls als langwierig erweisen.
Eindeutig ist der Weg hingegen, wenn der Bankberater dem Anleger die Anleihen als sicheren Tipp empfohlen hat. Dann könnten die Kunden direkt die Bank wegen Falschberatung verklagen.
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