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Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Für 2019 und 2020 dürfen sich Familien auf steuerliche Entlastungen einstellen – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Der Bundesrat hat am 23. November 2018 den Weg frei gemacht und dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt.

Zehn Euro mehr pro Monat und Kind – auf höheres Kindergeld dürfen sich Eltern ab Juli 2019 freuen; 2020 wird es dann bei diesem Niveau der Kindergeldzahlung bleiben. Die beiden vorangegangenen Änderungen waren deutlich schmäler ausgefallen.

Ab 1. Januar erhöht sich auch der Freibetrag pro Kind und Elternteil um 96 Euro auf 2.490 Euro im Jahr 2019 und 2.586 Euro im Jahr 2020. Das ist für Besserverdienende eine gute Nachricht.

Eine weitere Änderung gibt es beim Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen. Dieser steigt auf die Höhe des Existenzminimums und beträgt im kommenden Jahr 9.168 Euro und 9.408 Euro im Jahr 2020. Im Jahr 2018 belaufen sich der Höchstbetrag sowie das Existenzminimum noch 9.000 Euro.

Daneben gibt es auch Änderungen beim Steuertarif selbst: Laut dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. wird der weitere Tarifverlauf im Umfang der zu erwartenden Preissteigerungen verschoben, um den Effekt der sogenannten kalten Progression für die nächsten zwei Jahre zu beseitigen. Aufgrund des progressiven Steuersatzes fällt die absolute Entlastung mit zunehmendem Einkommen höher aus.

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