Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Allgemein » Keine Kontoführungsgebühren für Darlehensverträge

Keine Kontoführungsgebühren für Darlehensverträge

Banken verlangen bekanntlich gerne für alles mögliche Gebühren. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Urteil erwirkt, das wieder einmal eine Geldquelle für die Geldhäuser versiegen lässt – und vermutlich Millionen Darlehenskunden Erleichterung verschafft.

Der Bundesgerichtshof entschied am 7. Juni 2011 (Az. XI ZR 388/10), dass ein Entgelt für die Kontoführung unzulässig ist, das im Rahmen eines Privatdarlehens von der Bank erhoben wird. Von dem Urteil profitieren nach Meinung der Verbraucherzentrale Millionen Kunden, die etwa einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben. Die Mehrheit der Geldinstitute verlangte bislang ein Entgelt für die Kontoführung.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte das Internationale Bankhaus Bodensee stellvertretend für die Branche verklagt. Wie die Konsumentenschützer sah auch das höchste deutsche Zivilgericht in der Kontoführung keine Sonderleistung für die Kunden. Sie stehe nur im Interesse der Bank. Daher dürfe sie dafür nicht mit ein besonderes Entgelt verlangen, so die Richter. Schließlich sei der Bankkunde, der seine regelmäßigen Zahlungspflichten üblicherweise dem Kreditvertrag oder einem eigenständigen Zins- und Tilgungsplan entnehmen könne, gar nicht auf die Führung eines gesonderten Darlehenskontos durch das Kreditinstitut angewiesen. Darlehensnehmer hätten ausschließlich den vereinbarten Zins zu zahlen.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW gilt die BGH-Entscheidung für sämtliche Darlehensverträge. Wem ein solches Entgelt in Rechung gestellt wurde, kann die Beträge nun zurückverlangen. Offen ist dabei laut Verbraucherschützern noch die Frage der Verjährung. Im schlechtesten Fall drohen Erstattungsansprüche zu verjähren, die auf Zahlungen im Jahr 2008 beruhen. Die Juristen der Verbraucherzentrale NRW sind allerdings der Meinung, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst mit Beendigung des Darlehensverhältnisses beginnt. In diesem Fall können alle Entgelte eines Vertrages zurückgefordert werden, wenn der Vertrag 2008 oder später beendet wurde.

Ein Musterschreiben zur Rückforderung der Kontoführungsentgelte gibt es im Internet. Die Verbraucherschützer haben dort auch eine Liste zusammengestellt, welche Gebühren und Entgelte Banken nicht in Rechnung stellen dürfen. Die Liste ist in drei Teile aufgeteilt und bezieht sich auf die Produktgruppen Girokonto, Geldanlage und Darlehen. Da Banken immer mal kreativ werden und eine Gebühr, die ihnen in der Vergangenheit verboten wurde, in leicht abgewandelter und umbenannter Form wieder auflegen, lohnt sich immer mal wieder ein Blick auf die Liste.

Weitere Beiträge
Schlagwörter:
Anlegerwissen
1Kommentar
  1. Halte ich für eine sehr gute Entscheidung!

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team