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Insiderhandel muss einheitlich bestraft werden

Der ehemalige IG-Metall-Chef Franz Steinkühler war einer der ersten, der beim Insiderhandel ertappt und öffentlich an den Pranger gestellt wurde. Als Aufsichtsratschef der Daimler-Benz AG wusste er vom bevorstehenden Umtausch von Mercedes in Daimler-Aktien und empfahl Verwandten den Kauf von Mercedes-Aktien.

Was lange Zeit als Kavaliersdelikt galt, soll nun einheitlich in Europa bestraft werden. Denn die EU-Kommission hat eine Masche der Finanzmarktbetrüger durchschaut: Sie wählen teilweise ihren Wohnsitz dort, wo die Strafen am geringsten sind. EU-Kommissar Michel Barnier fordert daher einheitliche Strafen für Finanzmarktakteure, die sich Insiderinformationen zunutze machen. Sie sollen, heiß es, „nicht ungeschoren davonkommen“. Die Strafen sind in den EU-Mitgliedsländer höchst unterschiedlich: Teilweise existiert in einigen Ländern im Bankensektor keine Strafbegrenzung nach oben, in anderen hingegen liegt sie mit 150.000 Euro erstaunlich niedrig.

Um ein einheitliches Gesetz zu verabschieden, startete die EU-Kommission eine öffentliche Anhörung, die bis zum 19. Februar 2011 läuft. Es ist zu hoffen, dass die Strafen vereinheitlicht werden – und das Strafmaß möglichst hoch ausfällt. Denn Betrug ist Betrug und muss bestraft werden, egal ob in Anzug und Krawatte oder im Blaumann. Die Begrenzung darf aber keineswegs nur auf den Finanzsektor oder bestimmte Berufsgruppen beschränkt bleiben. In den USA wurde gerade ein ehemaliger Experte für Informationstechnologie in einer US-Kanzlei wegen Insiderhandels verklagt. Er soll sich vertrauliche Informationen beschafft haben und an der Börse Geschäfte abgeschlossen haben. Ihm werden 22 Fälle von Insiderhandel vorgeworfen.

Einheitliche Strafen allein werden aber nicht die Lösung sein. Zweifellos wirken sie abschreckend. Doch wichtig wäre es auch, bereits in der Ausbildung der Finanzmarktakteure sowie in der Praxis regelmäßig das Bewußtsein für nicht legale Aktionen und ethisches Verhalten zu schärfen.

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