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Abgeltungsteuer – Stichtag nicht verpassen

Sie sehen es nur teilweise mit Freude, dass der DAX schon wieder über die 7000er Marke gelugt hat – denn nur mit Ihrem einem Depot bei Bank A waren Sie mit dabei, mit ihrem Depot bei Bank B haben Sie sich dagegen verzockt? Schwamm drüber, denn die Verluste kann man unter Umständen ausgleichen.

Daher sollten Sie jetzt nicht einfach den Kopf in den Sand stecken, sondern kühl rechnen. Denn es kann für Sie sinnvoll sein, sich bei der einen Bank eine so genannte Verlustbescheinigung für 2010 ausstellen zu lassen. Sie können Gewinne und Verluste auf mehreren Depots bei verschiedenen Banken nämlich nur damit über die jährliche Steuererklärung mit einander verrechnen – und auf diese Weise Abgeltungsteuer zurückbekommen.

Wichtig: Bankenübergreifend gilt ein einheitlicher Stichtag für die Beantragung: der 15. Dezember 2010. Wer danach kommt, hat für dieses Jahr Pech gehabt. Sie sollten sich also unbedingt rechtzeitig kümmern.

Aber keine Sorge: Sofern man die Frist doch versäumt, ist nichts verloren – die Töpfe werden dann einfach ins nächste Jahr über- und weitergeführt; Ende 2011 darf man sich dann wieder bei Bedarf eine Verlustbescheinigung besorgen. Sofern man nächstes Jahr kräftige Gewinne macht, zahlt man erst dann Abgeltungssteuer, wenn die Gewinne die Verluste übersteigen.

Wichtig bei der Verlustverrechnung ist: Die Bank führt zwei separate Verlusttöpfe, einen für Aktienverluste, einen weiteren für andere negative Kapitaleinkünfte wie etwa Verluste aus Fonds oder Anleihen. Grund dafür ist, dass Aktienverluste per Gesetz nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen, aber eben nicht mit Zinserträgen oder Gewinnen aus Fonds oder Anleihen. Das führt dazu, dass Anleger sich auch nur eine Bescheinigung für Aktienverluste oder für beide Verlustverrechnungstöpfe ausstellen lassen können – je nach Bedarf.

Die Verrechnung von Altverlusten, die mit vor 2009 erworbenen Wertpapiere entstanden sind, hat hiermit übrigens nichts zu tun. Sie dürfen ohnehin nur über die Steuererklärung, nicht aber von den Banken, mit neuen Gewinnen verrechnet werden. Diese Möglichkeit bleibt aber nur noch bis Ende 2013. Anleger, die noch auf Altverlusten sitzen, sollten daher zusehen, diesen Berg abzubauen. Denn ab 2014 dürfen Altverluste nur noch mit Spekulationsgewinnen neuerer Definition – also etwa mit Gewinnen aus Verkäufen von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist – verrechnet werden. Und das ist deutlich schwieriger.

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