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Geldautomaten: Zoff um Abhebegebühren

Das Leben in der niederbayerischen Provinz hat so seine Vorteile – Doppelgaragen mit gewaltigem Satteldach zum Beispiel. Doch es hat auch seine Tücken, vor allem wenn man wie ich vorher in der Großstadt gelebt hat. Zum Beispiel saftige Gebühren für Bargeldabhebungen an Geldautomaten, die nicht der eigenen Hausbank gehören.
So wurde ich kurz entschlossen Kunde einer Direktbank. Denn sie hatte mir versprochen, dass ich deutschlandweit, also auch in dem niederbayerischen Dorf, in dem ich damals wohnte, kostenlos Geld abbheben könnte. Feine Sache, also. Doch die Direktbank hatte ihre Rechnung ohne die lokale Genossenschaftsbank gemacht. Denn zumindest bei letzterer konnte ich irgendwann meine Visa Card gar nicht mehr einsetzen, der Geldautomat verweigerte den Dienst.

Und ich stand nicht allein da mit diesem Problem. Seit Jahren schwelt ein Streit zwischen Privatbanken und Direktbanken auf der einen Seite und Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf der anderen Seite um die Nutzung des Geldautomatennetzes, das mehrheitlich von Sparkassen und Genossenschaftsbanken betrieben wird. Schon verständlich: Diese Institute haben in den letzten Jahren den Konkurrenzdruck speziell von Direktbanken immer stärker zu spüren bekommen. Eine Reaktion darauf: Sie sperren einfach den Zugang von bestimmten Visa-Karten insbesondere von Direktbankenkunden. Kunden können dann noch auf die EC-Karte ausweichen, doch kann die Bargeldabhebung dann schnell kostspielig werden. Fremdabhebegebühren von zehn Euro sind offenbar keine Seltenheit.

Doch nun haben die Direktbanken einen Punktsieg im Streit um die Sperrung von Geldautomaten für ihre Kunden von errungen: Das Oberlandesgericht München hat die Sparkasse Ingolstadt dazu verdonnert, wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung die Sperrung ihrer Automaten für Visa-Karten fremder Banken zurückzunehmen. Zumindest in der Region Ingolstadt kommen Kunden von ING-DiBa, Volkswagen Bank & Co. also wieder an Bares (Az.: U (K) 1607/10). Das OLG hob eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts München auf.

Es handelt sich um das bislang erste Urteil eines Berufungsgerichts im Geldautomatenstreit. In anderen Fällen hatten die ersten Instanzen den Sparkassen zum Teil die Sperrungen gestattet, ohne dass es zu einer Entscheidung in der Berufsinstanz gekommen wäre. In einigen Gegenden Deutschlands müssen die Kunden von Direktbanken daher weiterhin schauen, wo sie kostenlos Geld ziehen können.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken ringen seit längerem mit den Privatbanken um die Gebührenhöhe von Fremdabhebungen. Im Frühjahr 2010 nun hatten sich die Verbände auf eine Höchstgrenze von fünf Euro befristet auf 18 Monate geeinigt; auch das Bundeskartellamt ist mit der Sache befasst. Direktbanken und Verbraucherschützer meinen aber, dass zwei Euro mehr als genug seien, denn schließlich liegen die tatsächlichen Kosten für eine Abhebung sogar bei weniger als 70 Cent. Demnach wären eigentlich auch zwei Euro noch eine saftige Marge für die Geldautomatenbetreiber.

Meines Erachtens sollten sich die Banken und Sparkassen einen Ruck geben und sich auf eine kundenfreundliche Regelung einigen. Kosten von ein bis maximal zwei Euro für Abhebungen an Fremdautomaten würde hierzulande wohl niemanden aufregen. Vor allem sollten sich die Institute mit Blockadehaltung klar machen, dass sie so bestimmt keinen einzigen abgewanderten Kunden zurückgewinnen werden.

Ich habe das Problem mit Fremdabhebegebühren und Zugangssperrung wiederum auf andere Art gelöst – 2009 bin ich wieder ein eine (kleinere) Stadt mit genügend Geldautomaten gezogen.

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