Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Allgemein » Freitagsfrage: Wie kann ich den Fiskus an meinen Verlusten aus Griechenland-Anleihen beteiligen?

Freitagsfrage: Wie kann ich den Fiskus an meinen Verlusten aus Griechenland-Anleihen beteiligen?

Nach dem Schuldenschnitt sitzen viele Privatanleger auf teils satten Verlusten. Doch ein kleiner Trost bleibt: In aller Regel beteiligt sich der Fiskus an den Verlusten.

Das Prinzip ist schnell erklärt: Bei den Griechenbonds greift steuerlich betrachtet die so genannte Überkreuzmethode: Die nach dem Schuldenschnitt neu eingebuchten Papiere gelten grundsätzlich zum Anschaffungswert der alten Anleihen als angeschafft, die alten, ausgebuchten Papiere gelten zum Kurs der neuen Anleihen als veräußert.

Im Detail bedeutet das: Die alten Anleihen wurden steuerwirksam mit einem aus der Aufteilung der neuen Anleihen errechneten Kurs ausgebucht.

Der Nominalwert der Papiere belief sich auf die Summe von 465 Euro; steuerlich relevant ist wohl der niedrigste Kurs am ersten Handelstag. Die Ausbuchung wird steuerlich wie ein Verkauf betrachtet.

In der weiteren Betrachtung ist nun der Kauftermin entscheidend: Hat man herkömmliche Griechenbonds noch vor Ende 2008 erworben, sind die Verluste, die jetzt beim Umtausch entstanden sind, reines Privatvergnügen.
Denn in diesem Fall greift noch das alte Steuerrecht – und das sah eine einjährige Spekulationsfrist vor.

Sollten die Anleihen dagegen seit Anfang 2009 und somit seit Start der 25-prozentigen Abgeltungsteuer erworben worden sein, so wirkt sich der realisierte Verlust steuerlich aus. Das dürfte bei vielen Anlegern der Fall sein.

Die Verluste wurden dann automatisch von der jeweiligen inländischen Depotbank in die Verlustverrechnungstöpfe eingebucht und werden nun automatisch mit Gewinnen aus seit 2009 erworbenen Papieren verrechnet, aber auch mit Zinserträgen oder Gewinnen etwa aus Fonds, nicht aber mir Kursgewinnen aus Aktien.

Näheres zur steuerlichen Behandlung der Griechenbonds regelt eine Veröffentlichung des Bundesministerium der Finanzen vom 09.03.2012. Anleger, die ihr Depot im Ausland führen und Griechenbonds erworben haben, müssen sich im Zweifelsfalle selbst um die steuerliche Anerkennung der Verluste über ihre Steuererklärung bemühen.

Reichen die Erträge, die 2012 erzielt werden, nicht aus für die Verlustverrechnung, werden noch bestehende Verluste von den Banken automatisch aufs Folgejahr vorgetragen. Oder man lässt sich gegen Jahresende eine Verlustbescheinigung ausstellen, etwa wenn man auf einem Depot bei einer anderen Bank hohe Gewinne realisiert hat, die man gerne verrechnen möchte.

Die 2012 neu ausgegebenen Anleihen wurden mit dem aktuellen Datum zur ersten Kursnotiz der Anleihen vom 12.03.2012 steuerwirksam eingebucht. Sollten Kunden nun diese neu ausgegebenen Anleihen veräußern, unterliegen diese Geschäfte der Abgeltungsteuer. Etwaige Verluste werden ebenfalls in den Verlustverrechnungstopf eingestellt. Im Rahmen des Schuldenschnitts erhielten Privatanleger auch einen Besserungsschein und eine EFSF-Anleihe zugeteilt. Beide werden mit einem Kaufpreis von Null Euro in die Depots eingebucht – mit der Folge, dass etwaige Verkaufserlöse in Gänze der 25-prozentigen Abgeltungsteuer unterliegen.

Weitere Beiträge
0 Kommentare

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team