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Freitagsfrage: Was verbirgt sich hinter ELStaM?

Gut möglich, dass Sie demnächst mal wieder Post vom Finanzamt bekommen. Doch nicht erschrecken: Es geht nicht um eine Steuernachzahlung, sie finden darin auch nicht etwa die papierene Lohnsteuerkarte. Statt dessen werden bis Ende November die rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland über ihre persönlichen „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, kurz ELStAM, informiert.

Es empfiehlt sich, die Angaben genau zu prüfen. In den Schreiben informiert die Finanzverwaltung über die ab Januar 2012 gültigen Steuerdaten, die Ihr Arbeitgeber braucht, um die Lohnsteuer exakt zu ermitteln. Zu den wichtigen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören Angaben zur Steuerklasse, die Zahl der Kinder, die Religionszugehörigkeit, aber auch Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene.

Diese Angaben fanden sich bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte, die beim Arbeitgeber abgegeben werden musste. Künftig erhält er die Daten im neuen Verfahren elektronisch. „Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt“, heißt es dazu auf der Website der elektronischen Steuererklärung Elster.

Künftig werden die für die Besteuerung relevanten Daten als so genannte „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) zentral in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Damit alles korrekt gespeichert wird, bitten die Finanzämter die Bürger, die Daten zu überpüfen und notwendige Änderungen möglichst per Post beim Finanzamt zu beantragen. Per Telefon oder Fax ist es nicht zulässig. Die Antragsformulare für Änderungen liegen in den Finanzämtern aus oder sind im Internet abrufbar, etwa unter elster.de.

Doch aufgepasst: Für bestimmte Aufwendungen wie etwa für Fahrtkosten zur Arbeit müssen die Freibeträge aber gesondert beim Finanzamt beantragt werden, da diese Daten nicht automatisch in die ELStaM übernommen werden. Sind falsche oder unvollständige Daten gespeichert, müssen die Bürger sonst ab 2012 höhere Steuerabzüge in Kauf nehmen. Die papierene Lohnsteuerkarte hat mit ElsTaM ab 2012 endgültig ausgedient. Es gab sie immerhin seit 1925. 2011 gilt als ein Übergangsjahr, in dem die Steuerdaten aus der 2010er Papierkarte noch gültig waren.

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