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Freitagsfrage: Was ändert sich bei der Einlagensicherung?

In diesen Tagen flattern viele Bankkunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Haus. Darin geht es um die Einlagensicherung. Was steckt dahinter?

Im Spätherbst 2011 hat der Bundesverband deutscher Banken (BdB) beschlossen, die Statuten seines Einlagensicherungsfonds zu reformieren. Der freiwillige Feuerwehrfonds der Privatbanken soll künftig ein geringeres Absicherungsniveau bieten als bisher. Denn das bislang in Aussicht gestellte Absicherungsniveau galt inzwischen als nicht mehr glaubwürdig. Aktuell sichert der Fonds die Kundeneinlagen seiner Mitglieder bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab – wohlgemerkt pro Kunde und Jahr. Das sind bei großen Häusern schnell mal hohe dreistellige Millionenbeträge, zum Teil sogar Milliardenbeträge.

Natürlich hat leider nicht jeder Bankkunde gleich eine Milliarde auf dem Tagesgeld- oder Girokonto liegen, aber im Falle der Pleite einer Bank käme damit eine enorme Belastung auf den Einlagensicherungsfonds zu. Die alten Absicherungssummen galten daher als nicht mehr wirklich glaubwürdig. Daher wird die Sicherungsgrenze nun in drei Schritten innerhalb von zehn Jahren abgesenkt. Start ist am 1. Januar 2015.

Wegen gesetzlicher Vorschrift müssen die Banken aber ihre AGB bereits zum 1.1. 2012 abändern. Im ersten Schritt ab 2015 soll das Sicherungsniveau auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals, 2020 auf 15 Prozent und ab 2025 auf 8,75 Prozent reduziert werden – mindestens gibt es dann im Pleitefall noch 437 500 Euro pro Kunde. Das ist immer noch mehr als das Vierfache des heutigen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutzniveaus von heute 100 000 Euro, das auf EU-Vorschriften basiert. Mit diesem Schutzniveau wären nach Meinung des Bankenverbands weiter selbst höhere Einlagen, etwa bei Auszahlung einer Lebensversicherung, in aller Regel komplett geschützt.

Der Schritt des BdB ist nachvollziehbar, allerdings sollte sich der Feuerwehrfonds aus meiner Sicht um mehr Transparenz bemühen, denn nach wie vor wird ein „Gewese“ darum gemacht, wie viel Geld im Topf liegt und regelmäßig hineinfließt. Allerdings sollen auch die Beiträge der Banken für den Feuerwehrfonds reformiert werden.

Wichtig: Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken bleiben von dieser Änderung unberührt, da ihre Institute anderen freiwilligen Sicherungseinrichtungen angehören. Diese Systeme sichern derzeit sogar den Schutz der Institute und offerieren dadurch indirekt eine Einlagensicherung von 100 Prozent. Einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesen Einrichtungen gibt es aber nicht. Für Zeitgenossen, die Sorge haben, dass uns der Himmel auf den Kopf fällt, empfiehlt es sich deshalb, bei einer Bank jeweils nicht mehr als 100 000 Euro auf Guthabenkonten liegen zu haben. Denn dann greift der gesetzliche Mindestschutz.

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