Es dauert noch – so lautet die kurze Antwort. Wegen anhaltender technischer Schwierigkeiten haben die Finanzminister von Bund und Ländern den Start der elektronischen Lohnsteuerkarte „ELStaM “ nun abermals verschoben – auf 2013. Eigentlich hatte sie ursprünglich 2011, dann 2012 starten sollte. Peinliche Veranstaltung also für den Fiskus. Doch was sollen die Steuersubjekte, sprich wir Bürger, bis dahin tun?
„Papier war gestern“, heißt es großspurig auf der Website von www.elster.de, der elektronischen Steuererklärung. Doch da hat der Fiskus seinen Mund zu voll genommen. Denn weil sich der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte „ELSTaM“ (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) noch um ein weiteres Jahr bis 2013 verzögert, behält die alte Papier-Lohnsteuerkarte, die zuletzt 2010 verschickt wurde, weiterhin ihre Gültigkeit.
Eigentlich sollte ELSTaM Anfang 2012 starten, ohnehin schon später als eigentlich vorgesehen. Technische Probleme und Unstimmigkeiten in den Datenbankeinträgen jedoch machten eine abermalige Verschiebung erforderlich. Zur Vorbereitung auf ELSTaM hat die Finanzverwaltung in den vergangenen Wochen Schreiben an alle rund 40 Millionen deutsche Arbeitnehmer verschickt. Darin informiert sie sie über ihre Steuerdaten, die ihr jeweiliger Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer exakt zu ermitteln.
Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören Angaben zur Steuerklasse, die Zahl der Kinder, die Religionszugehörigkeit, aber auch Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene. Diese Angaben waren bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Damit alles korrekt gespeichert wird, bitten die Finanzämter die Bürger, die Daten zu überpüfen und notwendige Änderungen möglichst per Post beim Finanzamt zu beantragen. Eine Antragstellung per Telefon oder Fax ist per Gesetz nicht zulässig.
So lange ELSTaM jedoch nicht funktioniert, bleibt die Pappdeckel-Lohnsteuerkarte gültig. Und wenn sich zwischenzeitlich die für die Besteuerung relevanten Daten ändern, muss man sich ans zuständige Finanzamt wenden. Es erstellt dann auf Antrag einen Ausdruck der korrigierten Daten. Diesen Ausdruck kann man dann seinem Arbeitgeber vorlegen. Nach Auskunft des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland werden in einigen Bundesländern diese Ausdrucke mittlerweile automatisch zugesandt, wenn eine Änderung oder ein Neueintrag (zum Beispiel ein Freibetrag ab 2012) erfolgt sind. Möglich ist auch, die Änderungen durch das Finanzamt direkt auf der alten Lohnsteuerkarte aus 2010 oder einer bereits ausgestellten Ersatzbescheinigung vornehmen zu lassen.
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