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Finanzierungskosten bei Knock-outs sind unterschiedlich und oft nicht nachvollziehbar

Endlos laufende Knock-Out-Optionsscheine gelten unter den Derivate-Emittenten als Königsdisziplin, sind sie doch die Lieblingspapiere der kurzfristigen Trader. Rund ein Drittel der Börsenumsätze in Derivaten läuft in diesen spekulativen Hebelpapieren ab – so viel wie in keiner anderen Kategorie. Doch wer bei den Emittenten nach der Höhe der Finanzierungskosten fragt, kann sich nur wundern.

 Zunächst ein Blick, warum diese überhaupt berechnet werden: Finanzierungskosten fallen bei allen Knock-Out-Papieren mit unbegrenzten Laufzeiten an. Vereinfacht gesagt, kommen sie dadurch zustande, dass die Anleger nur einen Bruchteil des Basiswertes bezahlen – nämlich die Differenz zwischen dem Basispreis der Knock-Outs und dem aktuellen Kurs der Basiswerts. Den Rest der Basiswerte finanzieren die Emittenten – in der Regel auf Kredit, wodurch Zinskosten entstehen, die so genannten Finanzierungskosten.

Bei Knock-Outs mit begrenzten Laufzeiten werden diese von vornherein im Kurs berücksichtigt, während bei Knock-Outs mit unbegrenzten Laufzeiten die Basispreise regelmäßig angepasst werden. Daher sinkt beispielsweise bei Papieren mit täglicher Anpassung der Basispreis täglich um den Wert der anteiligen Finanzierungskosten. Die Höhe des Zinssatzes, beziehungsweise nach welchen Kriterien er berechnet wird, erfahren Anleger oft aber nur auf Nachfrage bei den Emittenten. Wer die Sätze der größten Anbieter in diesem Bereich vergleicht, stellt schnell fest, dass die Banken stark abweichende Zinssätze zugrunde legen.

Selbst wenn es in den Prospekten mehrer Emittenten beispielsweise heißt, dass ein Basiszinssatz von 2,5 Prozent plus dem Interbankensatz Ein-Monats-Libor verrechnet wird, fallen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Einige Emittenten berücksichtigen den tagesaktuellen Libor, andere passen diesen nur einmal im Monat an. Hinzu kommt, dass nicht alle Institute den offiziellen Libor der British Bankers‘ Association verwenden. Einige nutzen stattdessen einen Interbanken-Handelssatz, den Anleger im Internet nicht finden. Das ist durchaus legitim und auch in den Verkaufsprospekten nachzulesen. Doch die Transparenz fördert es nicht.

Selbst eingefleischte Profis haben Probleme damit, hier noch den Überblick zu behalten. Für den Anleger, der lediglich wissen will, wie viel ein Emittent verrechnet und warum A mehr verlangt als B, ist das nicht nachvollziehbar. An der Stelle sind die Emittenten gefordert. Sie sollten zum einen bei der Kursabfrage auf ihrer Webseite den akutellen Anpassungssatz zeigen und zum anderen auch die Berechnungsgrundlage, also nach welchen Sätzen und wann die letzte Anpassung erfolgte.

Zum Schluß noch ein Blick, wer wieviel verlangt: Bei meinem Test am Montag der fünf größten Anbieter in diesem Bereich berechnete BNP Paribas für einen DAX-Knock-out-Call knapp 3,697 Prozent, Deutsche Bank 3,73 Prozent,  Citi 3,87 Prozent, Royal Bank of Scotland 4,197 Prozent und Commerzbank 4,22 Prozent.

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4 Kommentare
  1. Erlauben Sie diese Frage:
    Gesetzt, ich erwerbe einen Knock-Out Call auf den DAX mit einer Knock-Out Schwelle von 6.000 (aktuell steht der DAX bei 6.131).
    Sei der Kontraktwert 6.000 Euro, Laufzeit Open End. Emittentin Deutsche Bank, Commerzbank oder BNP Paribas, ich kaufe aber über die Börse, nicht direkt von der Emittentin bzw. über einen CFD-Anbieter.
    Was konkret hat nun die Emittentin zu finanzieren? Decken die sich dann mit dem DAX ein (bzw. einem Zertfikat auf denselben)?
    mfg

  2. Zunächst bezahlen Sie bei einem Indexstand von 6131 Punkten für ein Knock-out-Papier 1,31 Euro. Berücksichtigen wir das Bezugsverhältnis von 0,01 sind es 131 Euro. Daher bleiben 6000 Euro offen, die finanziert werden müssen, denn die Anbieter sichern die Performance ab diesem Betrag.
    Zur Absicherung des Risikos auf Emittentenseite werden in der Regel Futures eingesetzt.
    Bei der Betrachtung von Knock-outs ist es im Übrigen nicht relevant, ob Sie die Papiere an der Börse kaufen oder im außerbörslichen Direkthandel. Auch hier bestimmt der Emittent in erster Linie den Preis. Denn die Börsenkurse dürfen nicht außerhalb der von den Emittenten vorgegebenen Spannen festgestellt werden.

  3. Nun, wenn die Emittentin Futures zur Absicherung einsetzt, braucht diese aber ebenfalls die "offenen" 6.000 nicht zu finanzieren. Ich glaube, dass die sich mit den angeblichen Finanzierungskosten nur ein "Körberlgeld" verdienen wollen (wobei ich hoffe, mich zu irren).
    Wenn ich einen Open End Knock-out-Put (Schwelle 6.300, Indexs 6.131; ich bezahle 169 Euro) hinzunehme: dann müsste die Emittentin doch eine Short-Futures Position eingehen zur Absicherung der Performance?
    Erhalte ich als Kunde dann die Finanzierungskosten gutgeschrieben?
    dergleiche und danke für Ihre fachkundige Antwort!

  4. Gute Annahme!
    Allerdings müssen Sie bedenken: Auch der Future muss finanziert und Margin hinterlegt werden. Beim Put rechnen die Emittenten einen Basiszins und schreiben die kurzfristigen Zinsen gut. Da der Basissatz aber höher ist, als die kurzfristigen Zinsen, heißt das, dass auch beim Put unter dem Strich nichts bleibt.

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