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Freitagsfrage: Osram-Abspaltung – welche steuerlichen Folgen hat der Spin-off?

Spin-Off lautet der Fachausdruck für die Abspaltung von Unternehmensanteilen – wie aktuell im Fall von Siemens und Osram bekommen die Altaktionäre dann Anteile der Tochter ins Depot gebucht, die in die Eigenständigkeit geschickt wurde. Doch welche Folgen hat der Deal unter steuerlichen Gesichtspunkten?

Deutsche Altanleger von Siemens profitieren von einer speziellen Regelung im deutschen Umwandlungssteuergesetz. Demnach erhalten sie die im Verhältnis 10: 1 eingebuchten neuen Osram-Aktien ohne Steuerabzug eingebucht. Der steuerpflichtige Ertrag und die Anschaffungskosten der neuen Aktien werden mit einem Wert von null Euro angesetzt (Paragraph 20, Absatz 4a, Satz 5 Einkommensteuergesetz).

Damit verzichtet der Fiskus zwar bei der Depoteinbuchung der Gratispapiere auf die Versteuerung – aber der Verzicht wirkt nur vorläufig. Denn beim Fiskus gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Verkauft der Anleger die Aktien später, zieht seine Depotbank von dem kompletten Verkaufserlös Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer ab. Eigene Anschaffungskosten für die Papiere, die den Steuerabzug mildern könnten, kann der Anleger dann jedoch nicht gegenrechnen.

Wer es noch genauer wissen will: Die steuerlichen Auswirkungen der Abspaltung für in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre der Siemens AG ergeben sich aus den Vorschriften des § 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 UmwStG sowie § 20 Abs. 4a Einkommensteuergesetz, heißt es auf Seite 88 ff. des gemeinsamen Spaltungsberichts von Siemens und Osram.

Ich kläre übrigens noch, wie sich Anleger stellen, die die Siemens-Aktien bereits vor der Abgeltungsteuer-Ära, also vor 2009 im Depot liegen hatten. Sobald ich hier Licht ins Dunkel bringe, lasse ich es Sie wissen. Laut Abspaltungsbericht wäre die Sachlage so: Altanleger, die bereits vor dem Start der
Abgeltungssteuer Siemens-Aktien im Depot hatten, dürften sich
demnach freuen: Weil die früher geltende einjährige Spekulationsfrist längst
abgelaufen ist, dürfen Altaktionäre laut Spaltungsbericht  auch die neu eingebuchten Osram-Papiere steuerfrei
veräußern können. Ich werde diesen Punkt aber nochmals überprüfen – und mich dann zurückmelden.

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Abgeltungsteuer
5 Kommentare
  1. Leider liegen Sie mit Ihrer steuerlichen Einschätzung falsch. Die steuerliche Behandlung für Privatanleger richtet sich nach dem neuen § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG, welcher durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten ist. Demnach findet die sog. Fußstapfentheorie Anwendung, die Osram Aktien "erben" das Anschaffungsdatum und anteilige Anschaffungskosten der Siemens Aktien. Die Aufteilung der Anschaffungskosten richtet sich hierbei nach dem Zuteilungsverhältnis von 10:1. Bei Erwerb der Siemens Aktien vor 2009 ist der Verkauf der Osram Anteile ebenso steuerfrei für den Privatanleger.

  2. Zu welchen Wert sollte die Osram-Aktie zum Spin-off-Termin im Depot stehen (als Anschaffungskosten)?

  3. Ein Beispiel (ohne Nebenkosten): Sie haben 10 Siemens-Aktien zum Kurs von 77 Euro pro Stück gekauft (Anschaffungskosten gesamt: 770 Euro). Gemäß Zuteilungsverhältnis erhalten Sie eine Osram-Aktie(Verhältnis 10:1). Auf die eine Osram-Aktie wird demnach ein Elftel der Anschaffungskosten der Siemens-Aktie abgespalten: 70 Euro. Die Siemens-Aktien weisen nach der Abspaltung nur noch Anschaffungskosten i.H.v. 700 Euro auf (= zehn Elftel, 770 minus 70 Euro). Dieser pauschale Aufteilungsmaßstab gemäß § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG dient der Vereinfachung der Abwicklung des Vorgangs und hat nur bedingt mit dem Werteverhältnis in der Realität zu tun.

  4. Wahnsinn welche Blüten die Gratiskultur treibt – ein steuerrechtlicher Beitrag bei völliger Ahnungslosigkeit – schreiben Sie besser anonym wie ich, Frau Watermann, und werfen Sie mal einen Blick hier hinein, so ist es nicht ganz so peinlich: Einkommensteuer­gesetz, Paragraf 20, Absatz 4 a, Satz 7 sowie in Randziffer 101 ­eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (Az. IV C 1 — S 2252/10/10013, Dokument 2011/09 48 384)

  5. Wenn "Anonym" (29. Oktober 2013) den Folgebeitrag vom 18. Juli 2013 zu Osram unter finanzjournalisten.blogspot.de/2013/07/osram-aktien-altanleger-haben-gluck.html gelesen hätte, wüsste er, dass dieser Osram-Beitrag vom 12. Juli längst richtig gestellt wurde. Schade, dass – berechtigte – Kritik gleich in Vorwürfen wie "Ahnungslosigkeit" gipfeln muss. Aber wer anonym schreibt, dem sitzt die Zunge offenbar lockerer.

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