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Freitagsfrage: Lohnt es sich eigentlich, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen?

Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser – dieses Sprichwort gilt insbesondere auch für den Steuerbescheid, der alljährlich nach einigen Wochen des Wartens ins Haus flattert. Ein Einspruch kann sich lohnen – die aktuelle Statistik zur Erfolgsquote von Einsprüchen spricht eine klare Sprache.

Einfach abheften und darauf vertrauen, dass das Finanzamt die Steuerschuld schon richtig berechnet hat, kann ein kostspieliger Fehler sein. Denn wer einen Berechnungsfehler entdeckt und nach Zugang des Bescheids Einspruch einlegt, kann vielleicht noch den ein oder anderen Euro an Steuern sparen.

Und wer Einspruch einlegt, hat zumindest statistisch betrachtet gute Erfolgsaussichten, wie ein Blick in die neu vorgelegte Einspruchsstatistik des Bundesfinanzministeriums für 2014 zeigt:

In abgelaufenen Jahr gingen immerhin knapp 3,47 Mio. Einsprüche beim Fiskus ein. Die Erfolgsquote der Bürger kann sich sehen lassen: 2014 waren immerhin gut zwei Drittel aller Einsprüche der Bürger von Erfolg gekrönt – das war sogar ein leichter Anstieg gegenüber der Erfolgsquote aus 2013.

Nicht immer liegt der Erfolg der Einsprüche daran, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat. Auch Steuerbürger, die sich bei der Abgabe der Steuererklärung geirrt haben oder zum Beispiel wichtige Dinge vergessen haben, steuermindernd anzusetzen, können den Einspruch nutzen, um ihre Steuerschuld zu minimieren.

Doch woran kann man erkennen, dass ein Einspruch sinnvoll sein kann? „Weicht der Einkommensteuerbescheid zum Nachteil des Betroffenen von der Steuererklärung ab und gibt es dafür keine nachvollziehbare Begründung, ist das bereits Grund genug für einen Einspruch“, heißt es beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

Abweichungen können verschiedenste Ursachen haben. Sie können zum Beispiel auch durch die elektronischen Datenübermittlungen der Arbeitgeber, Krankenkassen, Rentenstellen, Versicherungen und Sozialleistungsträger zustande kommen. Denn die Finanzämter überschreiben häufig ohne Nachfrage die Daten in der Steuererklärung durch die gemeldeten Beträge. Dies kann auch dazu führen, dass Beträge fehlen oder doppelt berücksichtigt werden, warnt der NVL.

Der Einspruch ist leicht zu handhaben und kostenlos. Im Einspruchsverfahren wird der Steuerfall nochmals komplett neu aufgerollt. Stößt der Finanzbeamte dabei übrigens auf Aspekte, die zu einer höheren Steuerschuld des Bürgers als bisher führen, muss er den Steuerzahler kontaktieren – dieser darf dann seinen Einspruch zurückziehen – und der ursprüngliche, für ihn günstigere Steuerbescheid bleibt in Kraft.

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