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Freitagsfrage: Kommt die Finanztransaktionssteuer nur für Aktien?

Eigentlich sollte die gemeinsame EU-Finanztransaktionssteuer längst in Kraft sein und Jahr für Jahr zig Milliarden in die Staatskassen spülen. Banken sollen mit dieser Abgabe, so der Politikerwille, ihren Anteil an den Kosten der Finanzkrise übernehmen.  Aber nun wird es wohl nichts vor 2016 – und das vorerst auch nur auf die Anlageform, bei der das Abkassieren am leichtesten ist: auf Aktien.

Ich bin keine Bank, sondern als kleiner Privatanleger vergleichsweise unschuldig am Ausbruch der Finanzkrise 2007/2008. Trotzdem habe ich schon einige Euros an Finanztransaktionssteuer abgedrückt: beim Kauf- und Verkauf französischer Aktien ist sie seit August 2012 fällig, bei italienischen seit März 2013. Ohne zu Zögern hat meine Bank jeweils 0,1 Prozent auf die übliche Abrechnung draufgeschlagen. Und so wird es uns wohl bald allen ergehen, die Aktien kaufen und verkaufen. Für die Finanzinstitute ist die Transaktionssteuer ein durchlaufender Posten wie für den Handwerker die Mehrwertsteuer. Zahlen muss letztlich der Kunde.

Ursprünglich sollte die Finanztransaktionssteuer ja EU-weit eingeführt werden, nun aber nehmen gerade einmal elf Staaten daran teil. Weil sich diese elf bisher nicht auf gemeinsame Regeln einigen konnten, hat nun Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagen, die Abgabe stufenweise zu installieren, zuerst bei Aktien, dann bei Anleihen und bei Derivaten. So dürfte es wohl auch kommen, allerdings, wie Österreichs Finanzminister erwartet, nicht vor 2016. Schließlich braucht es seine Zeit, bis ein gemeinsamer Entwurf erarbeitet und von den Länderparlamenten verabschiedet wird. Und Frankreich, früher Haupttreiber der Steuerpläne, ist inzwischen gar nicht mehr so begeistert. Eineinhalb Jahre Erfahrung mit der Steuer haben gezeigt, dass die Nachteile viel größer sind als es erwartet worden war.

Mit dem Stufenplan reagiert Schäuble nicht nur auf die unterschiedlichen Interessen der elf Staaten, sondern auch auf eine Vielzahl von Problemen bei der Umsetzung. So werden Anleihen vorerst wohl verschont, weil sonst der Geldmarkt auszutrocknen droht. Denn beim Handel unter Banken werden in der Regel Anleihen als Sicherheit hinterlegt, und zwar in Form eines Verkaufs mit Rückkaufvereinbarung. Eine Transaktionssteuer würde einen derartigen Liquiditätsausgleich zwischen Banken nahezu unmöglich machen, denn die Steuer würde die Zinszahlungen bei kurzfristigen Geschäften weit übersteigen. Vor allem die Sparkassen mit ihrem Liquiditätsüberschuss würden leiden.

Bei Derivaten gibt es ebenfalls mannigfaltige Schwierigkeiten – also bleiben nur Aktien übrig, die am einfachsten konstruiert sind und bei denen die Geschäfte am leichtesten zu erfassen sind. Dabei haben gerade Aktien beim Ausbruch der Finanzkrise kaum eine Rolle gespielt, es waren Kredite, Anleihen und Derivate, die am Fast-Zusammenbruch des Finanzsystems Schuld waren. Natüprlich kann die Politik bei der Aktien-Transaktionssteuer punkten, wenn sie beteuert, damit den Hochfrequenzhandel zu bekämpfen – aber das ließe sich gezielter mit speziellen Handelsregeln erledigen als mit der breiten Salve der Transaktionssteuer, die am Schluss vermutlich vorwiegend die Falschen trifft: die privaten Anleger. Für die Aktionärskultur und die Altersvorsorge in Deutschland ist das ein weiterer Sargnagel. Denn belastet werden besonders Anleger, die in Aktienfonds, Riesterfonds, voll replizierenden ETFs, etc. sparen, weil dort häufig gehandelt wird, beziehungsweise sogar gehandelt werden muss.

Der einzige Trost: Bis 2016 läuft noch viel Wasser die Donau hinab – und wenn erst die Europawahlen vorbei sind, lässt der Druck auf die Politik nach, unbedingt Ergebnisse präsentieren zu müssen. Vielleicht fällt den Experten bis dahin etwas ein, um den normalen Privatanleger zu schonen – beispielsweise, indem eine neue Spekulationsfrist eingeführt wird, nach deren Ablauf die Finanztransaktionssteuer nicht anfällt.

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