Als erste Bank in Deutschland möchte seit Kurzem die Targobank in Deutschland mit ihren drei Millionen Kunden auch über die rechtsverbindliche De-Mail in Kontakt treten. Andere Banken halten sich zurück. Und die Sicherheitsbedenken reißen nicht ab. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Thema.
Sicher und bequem soll sie sein, Porto und Papier sparen helfen – die De-Mail. Seit Ende August können die Kunden der Targobank auch per De-Mail mit ihrer Bank kommunizieren. Auch der Versicherungskonzern Allianz setzt De-Mail bereits ein. Bei vielen anderen Banken ist sie dagegen noch kein Thema, lediglich der Onlinebroker Flatex hat konkretere Planungen. Denn sie könnten mit ihren Kunden ja schließlich mit über TAN gesicherten Nachrichten bzw. die elektronische Postbox Bank kommunizieren, sagen einige Banken.
Bis dato können viele Kundenanliegen, die etwa wichtige persönliche Daten betreffen, wie etwa eine Namensänderung nach Eheschließung, nicht per herkömmlicher E-Mail, die als manipulationsanfällig gilt, erledigt werden. De-Mail dagegen gilt nach dem De-Mail-Gesetz von 2011 als rechtssichere und rechtsverbindliche E-Mail und kann für solche Anliegen genutzt werden.
Allerdings erfüllt De-Mail aktuell noch nicht vollumfänglich das Schriftformerfordernis für bestimmte Anlässe, wie etwa beim Eingehen von Kreditverträgen. Die Erfüllung der Schriftformerfordernis via De-Mail soll erst mit Inkrafttreten des geplanten e-Government Gesetzes möglich werden, das derzeit politisch verhandelt wird.
Vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genehmigte Provider dürfen das Verfahren anbieten. Bereits aktiv sind die Mentana-Claimsoft GmbH, die mehrheitlich zur Frankotyp-Postalia-Gruppe gehört, und die Telekom, weitere Anbieter wie 1&1 mit seinen Diensten Web.de und GMX stehen in den Startlöchern.
Das De-Mail-Postfach in der Basisversion ist in aller Regel kostenlos, der Versand der Mails allerdings abgesehen von wenigen Freimails pro Monat nicht. De-Mail ermöglicht ein gesondert gesichertes Versenden von E-Mails über einen webbrowserbasierten Zugang. Es soll dazu beitragen, dass Behörden und Unternehmen mit registrierten Bürgern beziehungsweise Kunden auch vertrauliche Informationen austauschen können.
Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Nutzung von De-Mail auch Pflichten und Rechtsfolgen mit sich bringt: Seinen digitalen Briefkasten muss man genauso leeren wie seinen herkömmlichen Briefkasten. Wie es etwa in den AGBs von Mentana Claimsoft heißt, kann es aufgrund der als sicher geltenden Anmeldung bei der Versendung einer De-Mail als nachgewiesen gelten, dass der Nutzer selbst von seinem Konto aus gehandelt, hat. „Rechtsfolgen, wie ein Vertragsschluss, der Eintritt des Zahlungsverzugs nach Zugang einer Rechnung oder Mahnung, der Beginn oder Ablauf von Fristen, können somit durch die Versendung oder den Zugang von De-Mails und die Nutzung des Postfach- und Versanddienstes eintreten“, heißt es dort. Und: Die Nutzung von De-Mail „ermöglicht auch die nachweisbare amtliche Zustellung elektronischer Dokumente beim Nutzer, was ebenfalls mit rechtlichen Folgen verbunden sein kann“, heißt es weiter.
Und dennoch: Die Sicherheitsbedenken bei De-Mail reißen nicht ab. Ein Kritikpunkt entzündet sich an der – per Gesetz als sicher definierten – Anmeldung ins De-Mail-Postfach mit Hilfe von Benutzername und Passwort. Die größte Gefahr liege darin, dass gezielt Identitäten gestohlen oder manipuliert werden könnten und dem Opfer in der Regel die Möglichkeit fehle, seine Unschuld zu beweisen, gibt etwa Gunnar Porada, Geschäftsführer von der IT-Sicherheitsberatung Innosec, zu bedenken – und verweist auf Manipulationen bei ähnlich gesicherten Online-Banking-Zugängen. Wenn der Kunde einmal eingeloggt ist, gelten die De-Mails auf ihrer Reise durchs Netz als sicher. Wenn aber jemand anders vor dem Rechner sitzt, als der eigentliche Accountbesitzer, kann das ein großes Problem werden.
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