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Exchange Traded Funds (ETFs) boomen weiter

Paradox: Die ETF-Branche boomt, doch Marktteilnehmern bereitet das oft Sorgen. Aktuell sind in Deutschland mehr als 135 Milliarden Euro in rund 700 ETFs (Exchange Traded Funds) investiert. Mitte 2009 waren es nur 480 Fonds, in denen Gelder in Höhe von knapp 100 Milliarden Euro angelegt waren. Sowohl die Zahl der Anbieter als auch der Papiere wächst rasant. Dass die Anbieter trotzdem nicht rundum glücklich sind, hat seine Gründe.

Weltweit sind inzwischen 129 Häuser aktiv, allein in Deutschland sind es 16. Rund um den Globus werden bisher 3182 ETFs und ETPs (Exchange Traded Products) gehandelt,  und die Anbieter haben Pläne für 944 weitere Emissionen, so der neueste Bericht des US-Vermögensverwalters Blackrock.

Das starke Wachstum hat aber auch seine Schattenseiten. Je mehr Emissionen auf den Markt kommen, desto größer wird das Risiko von illiquiden Produkten. Im Gegensatz zu Zertifikaten ist das bei Fonds ein Problem. Sie gelten erst ab einem Volumen von rund 50 Millionen Dollar als rentabel, als Untergrenze nennen Branchenkenner zehn Millionen. Finden sich nicht genügend Investoren, droht dem Fonds das Aus. So wurden im August fünf Produkte vom Markt genommen.

Für Investoren sind auch die Börsenumsätze wichtig, vor allem bei Fonds, die auf exotische Märkte setzen. Je weniger Geld investiert wird, desto geringer sind meist die Umsätze an den Börsen. Das bedeutet gleichzeitig höhere Spannen zwischen An- und Verkaufskurs, wirkt sich also negativ aus. Für institutionelle Anleger ist es zudem problematisch, in sehr kleine Fonds zu investieren, weil sie Gefahr laufen, dass sie dann rasch die gesetzlich vorgeschriebenen Anlagegrenzen von maximal zehn Prozent des Fondsvermögens überschreiten.

Börsengehandelte Indexfonds (ETFs) sind juristisch Sondervermögen und im Konkursfall vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. ETPs ist ein Sammelbegriff für zum Beispiel Exchange Traded Commodities oder Exchange Traded Notes, hinter denen Inhaberschuldverschreibungen stehen – und damit kein Gläubigerschutz im Fall des Falles.

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