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Einlagensicherung – was gilt, was kommt?

Die Inhaber von Lehman-Zertifikaten haben es im Herbst 2008 schmerzlich zu spüren bekommen. Zertifikate unterliegen – anders als Guthaben auf Bank- oder Sparkonten – keinerlei Einlagensicherung. Doch was ist darunter genau zu verstehen – und wie möchte die EU sie reformieren?
Derzeit gibt es in Deutschland bei der Einlagensicherung ein dreistufiges System: Auf der untersten Ebene greift die gesetzliche Basissicherung. Sie hat sich Mitte 2009 deutlich verbessert und beträgt seither für alle Banken mit Einlagengeschäft 50 000 Euro (vorher: 20 000 Euro). Schon beschlossen ist, dass sich die Mindestabdeckung ab 2011 auf 100 000 Euro erhöht.

Der Entschädigungsanspruch gilt für alle Privatkunden, Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften. Geschützt sind sämtliche Einlagenarten, gemeint sind also Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich bestimmter Sparbriefe. Zudem sollen Sparer, deren Bank über die Wupper gegangen ist, nur noch einen Monat warten müssen, bis ihr Geld von der Sicherungseinrichtung zurückerstattet wird. Bislang betrug diese Frist drei Monate.

Allein die gesetzliche Basisabsicherung bieten derzeit rund 30 vorwiegend kleinere Institute. Darüber hinaus sind die allermeisten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken je nach Bankengruppe Mitglied in einem von drei freiwilligen Sicherungssysteme. Und als letzte Ebene greift die so genannte Merkel-Garantie, die die Bundesregierung für alle Einlagen bei deutschen Banken kurz nach der Lehman-Pleite im Herbst 2008 ausgesprochen hatte. In Gesetzesform wurde dieses Garantie trotz Wünschen von Verbraucherschützern allerdings bis dato nicht gegossen, es handelt sich um eine politische Zusage – nicht mehr und nicht weniger. Aber ohne die beruhigende psychologische Wirkung dieser Garantie wäre es im Herbst 2008 vielleicht an deutschen Bankschaltern nicht so ruhig geblieben.

Die EU-Kommission möchte den Flickenteppich der Einlagensicherungssysteme in Europa beseitigen und setzt auf Harmonisierung der Regeln. Künftig sollen Kunden europaweit einheitlich bei der Pleite ihrer Bank maximal 100 000 Euro zurückerhalten – das aber schon binnen einer Woche. Derzeit darf das drei Monate dauern. Die deutschen Bankenverbände sind davon wenig begeistert, denn derzeit garantieren sie zum Teil eine deutlich höhere Absicherung; außerdem befürchten sie erheblich höhere Kosten für die Einlagensicherung.

Rund 95 Prozent aller Kontenguthaben europaweit würden laut EU-Kommission bei einer Haftungsgrenze von 100 000 Euro nach derzeitigem Stand vollumfänglich entschädigt. Anleger in Deutschland, die Geld auf einer Bank im Ausland haben, sollen im Fall der Pleite der Auslandsbank vom hiesigen Sicherungssystem entschädigt werden; das Sicherungssystem holt sich das Geld dann von der ausländischen Entschädigungseinrichtung zurück. Das wäre eine deutliche Vereinfachung gegenüber dem Ist-Zustand, da sich Anleger derzeit mit dem Entschädigungssystem des Landes seiner Bank herumschlagen müssen.

Die EU möchte mit dieser Reform verhindern, dass es im Fall einer Bankenkrise zu einem Sicherungswettlauf führen könnte. Im Zuge der Lehman-Pleite hatten einige Regierungen wie etwa die deutsche eine Staatsgarantie für Einlagen ausgesprochen – mit der Folge, dass vermehrt Gelder in diese Länder geflossen waren. Außerdem soll das neue System gewährleisten, dass die Sicherungstöpfe bereits vor einer möglichen Krise ausreichend gefüllt sind – und im Fall einer Krise rasch aufgefüllt werden. Das neue Recht könnte 2012 oder 2013 in Kraft treten.

Die Vorschläge der EU-Kommission bedeuten für die Banken möglicherweise höhere Belastungen, die sich eventuell auch in steigenden Gebühren für Bankkunden niederschlagen könnten. Allerdings wäre es für Kunden deutlich leichter, grenzüberschreitend Geldanlageangebote zu vergleichen, da sie nicht mehr mit Argusaugen auf die Einlagensicherheit in den jeweiligen Ländern achten müssten. Die Vereinheitlichung würde also Vorteile bringen – und den Leistungswettbewerb der Banken hoffentlich anfachen. Doch so lange die neue EU-Einlagensicherung nicht beschlossen ist, sind Kunden gut beraten, genau hinzuschauen, welche Sicherungsgrenze bei dem Institut ihrer Wahl greift. Wer Wert auf höchstmögliche Sicherheit legt, sollte sich im Zweifelsfalle das ausländische Zinsschnäppchen entgehen lassen und lieber auf Angebote mit deutscher Sicherung setzen.

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